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Themen

Haushalt

Wieviel Geld das Land in einem Jahr einnimmt und was es zum Beispiel für Bildung, Kultur, Kinderbetreuung, Umwelt und Wirtschaftsförderung wieder ausgibt, steht im Haushaltsplan. Seit 2006 kann Mecklenburg-Vorpommern einen Haushalt vorweisen, in dem die Ausgaben nicht höher als die Einnahmen sind. Seitdem konnten sogar insgesamt 340 Mio. Euro Schulden getilgt werden. Das Land ist aber aufgrund der konjunkturellen Entwicklung und der Steuersenkungspolitik der neuen Bundesregierung nicht in der Lage, diesen notwendigen Schuldenabbau fortzusetzen. Gleichwohl sollen aber auch in den kommenden Jahren Haushalte ohne neue Kredite vorgelegt werden. Dieses umsichtige Wirtschaften ist erforderlich, denn ab 2020 wird Mecklenburg-Vorpommern ohne Fördermittel aus dem Solidarpakt auskommen müssen.
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Haushaltspläne

Der Landeshaushaltsplan wiegt 7 kg und besteht aus 15 Bänden mit 2.500 Seiten. So voluminös er auch ist: Im Grunde verrät der Name, dass es sich dabei um etwas handelt, das alle von zu Hause kennen: Eine Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben. Aus einer solchen Übersicht kann man einschätzen, was man sich leisten kann und was nicht.
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Finanzverfassung

In den 16 deutschen Bundesländern fallen die Steuereinnahmen höchst unterschiedlich aus. Um gleichwertige Lebensverhältnisse zu gewährleisten, gibt es den Länderfinanzausgleich. Damit den Städten und Dörfern ebenfalls ausreichend Geld zur Verfügung steht, erhalten die Gemeinden durch den kommunalen Finanzausgleich einen Teil der Steuereinnahmen des Landes.
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Steuern

Steuern erfreuen sich nicht großer Beliebtheit, sie sind aber unerlässlich, damit der Staat seine Aufgaben wahrnehmen kann. Den größten Anteil an den rund 3,6 Milliarden Euro Steuereinnahmen des Landes hat die Umsatzsteuer. In Steuerfragen können sich die Einwohner an eines der 12 Finanzämter wenden. Die Steuerabteilung des Finanzministeriums ist auch für die Zulassung von Steuerberatern zuständig.
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Staatshochbau und Liegenschaften

Der Bereich Staatshochbau und Liegenschaften ist verantwortlich für alle Hochbauaufgaben und Liegenschaftsangelegenheiten des Landes sowie für alle Baumaßnahmen der Bundesrepublik Deutschland in Mecklenburg-Vorpommern.
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Personalmanagement

Wer von seinen Einwohnern verlangt, den Gürtel enger zu schnallen, muss selbst auch sparen. Deshalb hat die Landesregierung Anfang 2005 den Abbau von fast ein Viertel des eigenen Personals beschlossen. Fast 10.000 Stellen wurden seitdem eingespart - ohne betriebsbedingte Kündigungen. Seit dem Jahr 2010 gilt ein weiteres Personalkonzept, welches Grundlage für die Entwicklung bis 2020 ist.
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Tarif und Besoldung

Das Finanzministerium ist auch für das Tarifrecht der Angestellten und die Besoldung der Beamten zuständig. Wieviel Geld Beamte, Pensionäre sowie die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Landes bekommen, ermittelt das Landesbesoldungsamt mit Sitz in Neustrelitz.
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Bürgschaften

Für Unternehmen, die einen Kredit aufnehmen müssen, kann das Land Mecklenburg-Vorpommern eine Bürgschaft übernehmen, wenn ein öffentlichen Interesse besteht. Sollte der Betrieb wider Erwarten ein Darlehen nicht zurückzahlen können, steht das Land als Bürge dafür ein und zahlt die Schulden an den Kreditgeber. Die Entscheidung über die Bürgschaftsvergabe trifft ein Ausschuss. Für größere Vorhaben ist der Bund zuständig.
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Beteiligungen

Das Land ist an zahlreichen privaten und öffentlich-rechtlichen Unternehmen aus Wirtschaft, Wissenschaft und Arbeitsmarktförderung beteiligt. Hierzu gehören so unterschiedliche Unternehmen wie die Hafenentwicklungsgesellschaft Rostock, die BioCon Valley GmbH, die Verwaltungsgesellschaft Lotto und Toto in Mecklenburg-Vorpommern, die Nordwestdeutsche Klassenlotterie oder das Institut für Film und Bild in Wissenschaft und Unterricht. Seinen Einfluss übt das Land durch Zielvereinbarungen und durch Vertreter in den Aufsichtsräten aus.
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Mecklenburg-Vorpommern / MV tut gut