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Der Kommunale Ausgleichsfonds

Häufig gestellte Fragen

Welches Ziel hat die Errichtung des "Kommunalen Ausgleichsfonds M-V"?

Ziel des Fonds ist es, die durch Wirtschaftszyklen stark schwankenden Einnahmen der Kommunen zu stabilisieren. Das bedeutet, dass überplanmäßige Steuermehreinnahmen in ‚guten Jahren’ genutzt werden sollen um hohe Steuereinbrüche in "schlechten Jahren" kompensieren zu können. Die Entwicklung der kommunalen Steuereinnahmen wird so langfristig geglättet.

Hinzu kommt, dass in der aktuellen Wirtschaftskrise die Kommunen infolge höherer Liquidität einen zusätzlichen Beitrag zur Stabilisierung der Konjunktur in Mecklenburg-Vorpommern leisten können.

Wie erfolgt die Finanzierung des "Kommunalen Ausgleichsfonds M-V"?

Der Fonds speist sich grundsätzlich aus positiven Abrechnungsbeträgen des Kommunalen Finanzausgleichs (KFA) aus den Vorjahren. Führen die Ist-Ergebnisse des Ausgleichsjahres zu Nachzahlungen, die höher liegen als veranschlagt, werden diese Mittel bzw. Teile davon dem Fonds zugeführt. Falls solche Zuführungen an den Fonds nicht ausreichend sind, darf der Fonds seine Ausgaben auch aus Krediten oder Finanzausgleichsleistungen finanzieren. Diese Kreditaufnahme zugunsten der Kommunen ist allerdings gesetzlich auf insgesamt 150 Mio. €  begrenzt und ist zu Lasten der Finanzausgleichsleistungen innerhalb von fünf Jahren zu tilgen.

Warum beginnt der Fonds mit der Aufnahme von Krediten?

Da der Fonds in einem Jahr mit gravierenden Steuereinbrüchen gegründet wird, konnten die hohen Nachzahlungen der vergangenen Jahre an die Kommunen noch nicht für den Fonds verwendet werden. Um die Ausgleichsleistung dennoch zu erreichen, müssen Kredite aufgenommen werden. Diese Kredite werden jedoch innerhalb der nächsten fünf Jahre zu Lasten der Finanzausgleichsleistungen getilgt. Vor dem Hintergrund der periodischen Wirtschaftszyklen kommt es so zu einer Stabilisierung der kommunalen Finanzausstattung.

In welcher Höhe sollen 2010 und 2011 Kredite aufgenommen werden?

Im Ergebnis der November-Steuerschätzung 2009 gehen die Finanzausgleichsleistungen des Landes an die Kommunen gegenüber den Ansätzen im Haushaltsplan-Entwurf 2010/2011 noch weiter zurück: Im Jahr 2010 um -27,1 Mio. € und im Jahr 2011 um -30,2 Mio. €. Mit den Mitteln aus dem "Kommunalen Ausgleichsfonds M-V" soll zunächst dieser Rückgang ausgeglichen werden. Zusätzlich sollen 2010 und 2011 den Kommunen jährlich jeweils weitere 40,0 Mio. € aus Fondsmitteln bereitgestellt werden. Bei einem Verzicht auf den "Kommunalen Ausgleichsfonds M-V" würden den Kommunen demnach insgesamt 67,1 Mio. € in 2010 und 70,2 Mio. € 2011 weniger zur Verfügung stehen.

Der Kommunale Ausgleichsfonds baut eine "Brücke" über die schwierigen Jahre 2010 und 2011
Der Kommunale Ausgleichsfonds baut eine "Brücke" über die schwierigen Jahre 2010 und 2011

Wer erhält die Guthabenzinsen, wer zahlt die Zinsen für aufgenommene Kredite?

Die Guthabenzinsen des "Kommunalen Ausgleichsfonds M-V" stehen dem Fonds zu. Auch die Kreditzinsen sind vom Fonds zu tragen. Ausnahmsweise zahlt jedoch das Land die Zinsen in Höhe von rund 20 Mio. Euro für die 2010 und 2011 aufgenommenen Kredite bis einschließlich 2016. Das Gesetz enthält eine entsprechende Ausnahmeregelung.

Warum sind Volumen und Kreditaufnahme des "Kommunalen Ausgleichsfonds M-V" begrenzt?

Für Sondervermögen des Landes gelten die Vorschriften der Landeshaushaltsordnung (LHO). Sie dürfen nur durch Gesetz errichtet werden, der Höchstbetrag des Fondsvolumens und die zulässigen Kreditermächtigungen sind zu bestimmen und zu begrenzen.

Müssen Kommunen die Mittel beantragen? Wer profitiert vom Fonds?

Es gibt kein Antragsverfahren, weil die Zuführungen aus dem Fonds analog zu den Schlüsselzuweisungen an alle Kommunen ausgereicht werden, die gemäß FAG M-V Anspruch auf diese haben. Vom Fonds profitieren also alle Kommunen, die auch Schlüsselzuweisungen aus dem FAG erhalten.

Wann sind die vom "Kommunalen Ausgleichsfonds M-V" aufgenommenen Kredite wieder zurück zu zahlen, was ist dabei zu beachten?

Es ist geplant, die 2010 und 2011 aufgenommenen Kredite von bis zu 137,3 Mio. € ab 2013 in vier Beträgen wieder an den "Kommunalen Ausgleichsfonds M-V" zurück zu zahlen. Im Gesetz ist vorgesehen, dass Kredite spätestens bis zum Ende des fünften Jahres nach Ausreichung dem Fonds aus den Finanzausgleichsleistungen wieder zuzuführen sind.

Grundsätzlich sind bei der Festlegung von Zuführungen aus den Finanzausgleichsleistungen, den Entnahmen und der Kreditaufnahme des "Kommunalen Ausgleichsfonds M-V" die Ist-Entwicklung und die voraussichtliche mittelfristige Entwicklung der Finanzsituation der Kommunen zugrunde zu legen.

Zu berücksichtigen ist dabei insbesondere die Entwicklung folgender Indikatoren:

  • Höhe der Finanzaus­gleichs­leistungen des Landes,
  • Steuereinnahmen der Gemeinden,
  • Finanzierungssaldo nach der kommunalen Kassen- bzw. Rechnungsstatistik und der
  • Schuldenstand der kommunalen Haushalte

Steht der "Kommunale Ausgleichsfonds M-V" im Gegensatz zum Gleichmäßigkeitsgrundsatz?

Mit Beschluss vom 21.10.2009 über das neue Finanzausgleichsgesetz (FAG M-V) wurde der Gleichmäßigkeitsgrundsatz als verfassungsgemäßes Instrument zur Bestimmung der Höhe des KFA vom Landtag bestätigt. Er gilt damit unabhängig von konjunkturellen oder steuerrechtsbedingten Schwankungen der Steuereinnahmen von Land und Kommunen. Die Kommunen werden über den KFA mit dem gleich bleibenden Anteil von 33,99 % an den Gesamteinnahmen von Land und Kommunen beteiligt. Land und Kommunen sind also an den Veränderungen der Steuereinnahmen beider Ebenen gleichmäßig beteiligt, dies gilt in "guten wie in schlechten Zeiten". In "guten Zeiten" muss Vorsorge für krisenhafte Entwicklungen getroffen werden. Der "Kommunale Ausgleichsfonds" ergänzt somit den Gleichmäßigkeitsgrundsatz mit dem Ziel, eine Verstetigung der kommunalen Finanzausstattung zu erreichen. Nach einem ähnlichen Prinzip wird übrigens auch im Bundesland Sachsen verfahren. Dort wurde im Jahr 2008 ein  kommunaler Vorsorgefonds eingeführt, der ebenfalls aus der kommunalen Finanzausgleichsmasse gespeist wird.

Welche weiteren Maßnahmen sind neben dem "Kommunalen Ausgleichsfonds M-V" zur Verbesserung der Haushaltssituation der Kommunen 2010 und 2011 vom Land vorgesehen?

Die Landesregierung hat am 24.11.2009 weitere Maßnahmen zur Verbesserung der kommunalen Haushaltssituation beschlossen:

  • Einrichtung eines Kommunalen Investitionsfonds im Jahr 2010 in Höhe von 10,0 Mio. € mit dem Ziel, die kommunale Kofinanzierung von Projekten aus dem Zukunftsinvestitionsprogramm sowie weiteren infrastrukturorientierten Förderprogrammen zu sichern
  • Festschreibung der Mindestweitergabe der Wohngeld-Einsparung des Landes an die Kommunen ab 2010 auf mindestens 42,57 Mio. € im Landesausführungsgesetz SGB II (AG-SGB II M-V). Dadurch werden die voraussichtlichen weiteren Wohngeldsteigerungen von 7,25 Mio. € pro Jahr ab 2010 nicht an die Kommunen weitergereicht. Hierdurch erhalten die Kommunen in den Jahren 2010 und 2011 jeweils 7,25 Mio. € mehr als nach bisheriger Rechtslage. Zudem soll der Rückforderungsbetrag zugunsten des Landes aus der Ist-Abrechnung der Wohngeld-Einsparung 2009 auf die Haushaltsjahre 2010 und 2011 verteilt werden.
  • Erhöhung der Mittel für den Hauptstadtvertrag mit Schwerin um 1,5 Mio. € ab 2010

Die weiteren Maßnahmen zur Verbesserung der Haushaltssituation der Kommunen führen zu Mehreinnahmen der Kommunen und zu Mehrbelastungen für den Landeshaushalt von 18,75 Mio. € im Jahr 2010 und 8,75 Mio. € im Jahr 2011.


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