Angesichts der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise ist auch die wirtschaftliche Lage in der Bundesrepublik und in Mecklenburg-Vorpommern schwieriger geworden. Im Januar 2009 hat deshalb die Bundesregierung das so genannte „Konjunkturpaket II“ verabschiedet, um der Krise zu begegnen und gestärkt aus ihr hervorzugehen. Das Maßnahmepaket umfasst ein Gesamtvolumen von 50 Mrd. Euro, ist ein Mix aus verschiedenen Instrumenten und wird zusammen mit den Ländern und Kommunen umgesetzt.
Neben einem Kredit- und Bürgschaftsprogramm für Unternehmen, neben arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen zur Sicherung von Beschäftigung und neben einer deutlichen Entlastungen der Bürgerinnen und Bürger durch eine Senkung der Einkommensteuer und der Krankenversicherungsbeiträge ist vor allem das Zukunftsinvestitionsprogramm von Bund, Ländern und Kommunen ein wichtiger Schwerpunkt des Konjunkturpaketes.
Im Rahmen dieses Programms stellt der Bund den Ländern und Kommunen Finanzhilfen für Investitionen in Höhe von 10 Mrd. Euro zur Verfügung. Mecklenburg-Vorpommern erhält davon einen Anteil von rd. 237 Mio. Euro. Diese Bundesmittel werden vom Land und den Kommunen mit insgesamt rd. 79 Mio. Euro kofinanziert. Daraus ergibt sich für Mecklenburg-Vorpommern ein Gesamtvolumen von rd. 316 Mio. Euro. In welchen Bereichen wird dieses Geld nun in unserem Land investiert?
Von Bedeutung sind hier Festlegungen, die das Gesetz selbst trifft, sowie die Vereinbarung, die zwischen Bund und Ländern zur Verwendung der Mittel getroffen wurde. Zwei Kriterien sind hierbei besonders wichtig: Zum einen müssen 65% der Mittel im Bildungsbereich und 35% für Infrastrukturmaflnahmen ausgegeben werden. Und zum anderen müssen mindestens 70% der Investitionen kommunalbezogen sein.
Systematisch lassen sich die Maßnahmen in drei Gruppen einteilen:
1. Investitionsmaßnahmen des Landes (z.B. Hochschulbau, Investitionen an den Landesschulen);
2. Kommunalbezogene Maßnahmen, die über Landesprogramme abgewickelt werden (z.B. Krankenhausinvestitionen, Investitionen in den Städtebau, die ländliche Infrastruktur, die touristische Infrastruktur sowie die Hafeninfrastruktur);
3. Pauschale Zuweisungen an die Kommunen im Rahmen einer Verwaltungsvereinbarung zwischen Land und den kommunalen Gebietskörperschaften.
Mit diesen Maßnahmen, die von verschiedenen Akteuren im ganzen Land umgesetzt werden, will die Landesregierung eine effektive Verwendung und eine flexible Handhabung der Mittel gewährleisten. Um die Konjunktur auch effektiv stützen zu können, müssen wir aber natürlich auch sicherstellen, dass die Investitionen wirklich zusätzlich vorgenommen werden. Daher sind sowohl auf Landes- als auch auf kommunaler Ebene nur Maßnahmen förderfähig, die nicht schon Teil eines in Kraft getretenen Haushaltsplanes sind. Und das Land muss gegenüber dem Bund in einer komplizierten Berechnung nachweisen, dass die neuen Investitionen im Vergleich zu den Vorjahren als zusätzliche Investitionsausgaben auch in den Haushaltszahlen erkennbar sein werden.
Schließlich ist es eine wichtige Aufgabe der Landesregierung und der Kommunen, darauf zu achten, dass alle Investitionen auch einen möglichst nachhaltigen Effekt für unser Land haben. So sollten sie möglichst im Hinblick auf künftige Bewirtschaftungskosten entlastend wirken, wie z.B. Gebäudesanierungen, die künftige Energiekosten reduzieren. Die Investitionen sollten aber auch nachhaltig mit Blick auf absehbare demografische Veränderungen sein: So kann eine Schule, die aufgrund von zukünftig fehlenden Kinderzahlen nicht mehr gebraucht wird, natürlich jetzt nicht mit Mitteln aus dem Investitionsprogramm aufwendig saniert werden.
316 Millionen Euro für Investitionen in Bildung und Infrastruktur – das ist eine wirklich große Summe. Dieses Geld wollen wir sinnvoll einsetzen und Werte schaffen, die bleiben. Mecklenburg-Vorpommern gehört zu den Ländern, die besonders zügig alle Voraussetzungen dafür geschaffen haben, dass sich die Wirkungen des Konjunkturpakets möglichst bald entfalten können. Jetzt müssen alle Beteiligten an einem Strang ziehen, damit die Maßnahmen schnell ihr Ziel erreichen können: Die Konjunktur zu stärken und das Land nachhaltig voran zu bringen.
Weitere Hinweise und Informationen zum kommunalen Investitionsprogramm finden Sie auf den Seiten des Innenministeriums.