Im Bereich der Kommunalangelegenheiten nimmt die Abteilung die Aufgaben der obersten Rechtsaufsichtsbehörde des Landes Mecklenburg-Vorpommern für die Landkreise, kreisfreien Städte, Ämter, Gemeinden und Zweckverbände wahr. Sie berät und überwacht die Rechtmäßigkeit der kommunalen Verwaltungstätigkeit und die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der kommunalen Gebietskörperschaften. Im Bereich des Ausländerrechts werden umfassende Vollzugs- und Fachaufsichtsaufgaben wahrgenommen.
Das Referat II 300 befasst sich mit Grundsatzfragen im kommunalen Verfassungsrecht und Satzungsangelegenheiten der Kommunen und Zweckverbände. Es ist darüber hinaus zuständig für die Umsetzung der Verwaltungsstruktur- und Funktionalreform, aber auch für die EU-regionale Zusammenarbeit und wird bei kommunalrelevanter Gesetzgebung beteiligt.
Im Referat II 310 werden Grundsatzfragen der kommunalen Verwaltungsorganisation sowie personalrechtliche Fragen und Einzelentscheidungen des kommunalen Dienst-, Besoldungs-, Versorgungs- und Laufbahnrechts bearbeitet. Das Referat erarbeitet entsprechende Rechtsvorschriften und berät die Kommunen zu Stellenplänen. Im Rahmen des Disziplinarwesens besteht eine Zuständigkeit für die kommunalen Wahlbeamten der kreisfreien Städte und Landkreise.
Die Prüfung von Wahlen gehört ebenfalls zum Aufgabenkatalog des Referates, genau wie die Angelegenheiten der unteren Rechtsaufsichtsbehörden (Fach- und Dienstaufsicht). Darüber hinaus werden Petitionen und Aufsichtsbeschwerden bearbeitet.
Das Referat II 320 hat die Finanzaufsicht über die Landkreise und kreisfreien Städte und befasst sich vor allem mit Grundsatzangelegenheiten der kommunalen Finanzausstattung, des kommunalen Haushaltsrechts und Kommunalvermögens. Es führt kommunalverfassungsrechtliche Genehmigungsverfahren im Bereich der Haushaltswirtschaft der Landkreise und kreisfreien Städte durch, wertet die Prüfberichte des Landesrechnungshofes aus und prüft Anträge auf Genehmigung von Vermögensveräußerungen.
Das Referat II 330 befasst sich mit Förderungen kommunaler Investitionen. Es werden Anträge auf zinsgünstige Darlehen aus dem Kommunalen Aufbaufonds sowie Anträge der Kommunen auf Sonderbedarfszuweisung und zu anderen Finanzzuweisungen abschließend entschieden. Das Referat begleitet federführend für den kommunalen Bereich die Umsetzung der konjunkturpolitischen Programme des Bundes und des Landes. Zudem zeichnet es im Zusammenwirken mit den anderen Ressorts der Landesregierung verantwortlich für die Bewirtschaftung des kommunalen Investitionsfonds. Darüber hinaus werden die Kommunen ressortübergreifend zu Finanzierungsmöglichkeiten beraten. Darüber hinaus ist es zuständig für die fachliche Begleitung des kommunalen Abgabenrechts - das betrifft u.a. die von Landkreisen, Städten, Gemeinden, Ämtern und Zweckverbänden erhobenen Steuern, Gebühren, Beiträge und sonstigen Abgaben.
Das Referat II 340 führt die Aufsicht über die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen sowie die Wirtschafts- und Betriebsführung kommunaler Unternehmen und Zweckverbände. Es prüft insbesondere die Wirtschaftspläne der kommunalen Unternehmen der Landkreise, der kreisfreien Städte und der kreisübergreifenden Zweckverbände, Entscheidungen der Kommunen zur Gründung, Veräußerung oder Übernahme von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen und die Auswertung von Jahresabschluss- und Sonderprüfberichten. In diesem Zusammenhang befasst es sich mit dem Eigenbetriebs- und Haushaltsrecht, mit dem Gesellschafts- und Handelsrecht. Dem Referat obliegen Grundsatzangelegenheiten des kommunalen Vergabewesens und der Kommunalprüfung. Es führt die Aufsicht über die Auftragsvergaben der Landkreise und kreisfreien Städte und über die Vergabeprüfstellen bei den Landräten als untere Rechtsaufsichtsbehörden.
Im Referat II 350 sind Ausländerangelegenheiten angesiedelt. Der Bereich umfasst das Aufenthalts-, Zuwanderungs-, Flüchtlings- und Asylverfahrensrecht sowie das Arbeitserlaubnis- und das Sozialleistungsrecht für Ausländer. Darüber hinaus gehört die Aufnahme ausländischer Flüchtlinge, jüdischer Emigranten und Spätaussiedler zum Aufgabenbereich. Das Referat übt auch die Fachaufsicht über das Amt für Migration und Flüchtlingsangelegenheiten (AMF) im Landesamt für innere Verwaltung (LAiV) aus.