Abteilung 4 - Polizei; Brand- und Katastrophenschutz
- Die Polizeiabteilung regelt alle Grundsatzfragen / Grundsatzangelegenheiten der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern. Hierzu gehören die Organisation und Zuständigkeiten der Polizei, die polizeiärztliche Versorgung, Angelegenheiten des Polizeirechts, Grundsatzfragen in Haushalts-, Kosten-, Bau- und Liegenschaftsangelegenheiten, Polizeitechnik, Beamten- und Laufbahnrecht, Personalplanung, Einsatz der Polizei, Öffentlichkeitsarbeit, Kriminalitätsbekämpfung, Repression und die Prävention. Die jeweils zuständigen Referate führen die Dienst- und Fachaufsicht über die Polizeibehörden aus.
- Darüber hinaus ist die Polizeiabteilung für die Gremienarbeit zuständig. Diese Arbeit umfasst die Bearbeitung parlamentarischer Anfragen, die Vorbereitung von Kabinettsvorlagen und der Sitzungen der Innenministerkonferenz, des Arbeitskreises II (AK II) "Innere Sicherheit" und der weiteren Unterausschüsse des AK II.
- In der Polizeiabteilung liegt auch die Federführung bei Gesetzes- und Verordnungsvorhaben im Hinblick auf die Landespolizei.
- Im Referat Brand- und Katastrophenschutz werden Grundsatzfragen des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes und der Hilfeleistung, des Katastrophenschutzes und der Zusammenarbeit mit der Bundeswehr bearbeitet. Die Abteilung kooperiert eng mit den Feuerwehren und den für sie zuständigen Kommunen sowie den im Katastrophenschutz beteiligten Hilfsorganisationen. Ihr obliegt die Aufsicht über die Ausbildung von Führungskräften und Spezialisten an der Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz in Malchow sowie über das Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz in Schwerin. Sie ist oberste Fachaufsichtsbehörde für Angelegenheiten des Brand- und Katastrophenschutzes.
Weitere Informationen zu Ansprechpartnern und Gliederung der Abteilung:
Zusatzinformationen
Haushaltszahlen 2009
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