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Abteilung 5 - Verfassungsschutz

Die Verfassungsschutzabteilung als Verfassungsschutzbehörde bildet gemeinsam mit den übrigen 15 Landesverfassungsschutzbehörden und dem Bundesamt für Verfassungsschutz den Verfassungsschutzverbund von Bund und Ländern.

Der Verfassungsschutz dient dem Schutz der freiheitlich demokratischen Grundordnung, des Bestandes und der Sicherheit des Bundes und der Länder. Zu diesem Zweck sammelt er Informationen und wertet diese aus. Er informiert die Öffentlichkeit und die zuständigen Stellen, um diesen zu ermöglichen, rechtzeitig die erforderlichen Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren zu treffen.

Wesentliche Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden sind die Sammlung und Auswertung von Informationen über

  • Bestrebungen, die gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziel haben
  • sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten für eine fremde Macht
  • Bestrebungen, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden

und

  • Bestrebungen, die gegen den Gedanken der Völkerverständigung, insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker, gerichtet sind.

Darüber hinaus wirkt der Verfassungsschutz beim Geheim- und Sabotageschutz mit.

Für die Arbeit des Verfassungsschutzes sind neben dem Grundgesetz und der Landesverfassung M-V insbesondere das Landesverfassungsschutzgesetz, das Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses und das Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG M-V) maßgebend.

Die Tätigkeit des Verfassungsschutzes unterliegt - neben einer eigenen, innerbehördlichen Prüfung - einer ständigen Kontrolle auf mehreren Ebenen. Zum Einen erfolgt sie durch Gremien des Landtages, wie der Parlamentarischen Kontrollkommission (PKK) und der G10-Kommission. Zum Anderen wird sie durch den Landesbeauftragten für den Datenschutz, die Medienberichterstattung und die Öffentlichkeit ausgeübt.

Interessierten Bürgerinnen und Bürgern steht ein umfangreiches Angebot an Publikationen des Verfassungsschutzes zu verschiedenen Schwerpunktthemen zur Verfügung. Darüber hinaus informiert der Verfassungsschutz die Öffentlichkeit regelmäßig über seine Arbeitsergebnisse in einem jährlich erscheinenden Verfassungsschutzbericht. Aktuelle Beiträge und Meldungen sind u. a. unter www.verfassungsschutz-mv.de zu finden. Die Verfassungsschutzabteilung beteiligt sich an Ausstellungen des Bundesamtes für Verfassungsschutz, sie führt Vortragsveranstaltungen in Schulen, Behörden und sonstigen Institutionen durch; sie berät Kommunen und andere Sicherheitspartner eigeninitiativ und auf Anfrage zu ausgewählten Themen.

Weitere Informationen zu Ansprechpartnern und Gliederung der Abteilung:


Mecklenburg-Vorpommern / MV tut gut