Die Verfassungsschutzabteilung als Verfassungsschutzbehörde bildet gemeinsam mit den übrigen 15 Landesverfassungsschutzbehörden und dem Bundesamt für Verfassungsschutz den Verfassungsschutzverbund von Bund und Ländern.
Der Verfassungsschutz dient dem Schutz der freiheitlich demokratischen Grundordnung, des Bestandes und der Sicherheit des Bundes und der Länder. Zu diesem Zweck sammelt er Informationen und wertet diese aus. Er informiert die Öffentlichkeit und die zuständigen Stellen, um diesen zu ermöglichen, rechtzeitig die erforderlichen Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren zu treffen.
Wesentliche Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden sind die Sammlung und Auswertung von Informationen über
und
Darüber hinaus wirkt der Verfassungsschutz beim Geheim- und Sabotageschutz mit.
Für die Arbeit des Verfassungsschutzes sind neben dem Grundgesetz und der Landesverfassung M-V insbesondere das Landesverfassungsschutzgesetz, das Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses und das Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG M-V) maßgebend.
Die Tätigkeit des Verfassungsschutzes unterliegt - neben einer eigenen, innerbehördlichen Prüfung - einer ständigen Kontrolle auf mehreren Ebenen. Zum Einen erfolgt sie durch Gremien des Landtages, wie der Parlamentarischen Kontrollkommission (PKK) und der G10-Kommission. Zum Anderen wird sie durch den Landesbeauftragten für den Datenschutz, die Medienberichterstattung und die Öffentlichkeit ausgeübt.
Interessierten Bürgerinnen und Bürgern steht ein umfangreiches Angebot an Publikationen des Verfassungsschutzes zu verschiedenen Schwerpunktthemen zur Verfügung. Darüber hinaus informiert der Verfassungsschutz die Öffentlichkeit regelmäßig über seine Arbeitsergebnisse in einem jährlich erscheinenden Verfassungsschutzbericht. Aktuelle Beiträge und Meldungen sind u. a. unter www.verfassungsschutz-mv.de zu finden. Die Verfassungsschutzabteilung beteiligt sich an Ausstellungen des Bundesamtes für Verfassungsschutz, sie führt Vortragsveranstaltungen in Schulen, Behörden und sonstigen Institutionen durch; sie berät Kommunen und andere Sicherheitspartner eigeninitiativ und auf Anfrage zu ausgewählten Themen.