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Doppik

In Mecklenburg-Vorpommern wird die Reform des Gemeindehaushaltsrechts durch die Einführung eines Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (NKHR-MV) auf der Grundlage eines doppischen Rechnungssystems umgesetzt. Das Gesetz vom 14. Dezember 2007 sieht für die Umstellung auf die kommunale Doppik eine Übergangszeit von 2008 bis Ende 2011 vor. Ab dem Haushaltsjahr 2012 haben alle kommunalen Körperschaften ihren Haushalt nach den Regeln der doppelten Buchführung für Gemeinden zu führen.

Die Umsetzung der Reform des Gemeindehaushaltsrechts wird seit dem 26. Mai 2006 durch ein Gemeinschaftsprojekt des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit den kommunalen Landesverbänden begleitet, um

  • eine möglichst einheitliche Vorgehensweise im Land bei der Reform des Gemeindehaushaltsrechts sicher zu stellen,
  • den vielen kleineren Kommunen die notwendige fachliche Unterstützung zu gewähren und
  • den Aufwand und die Kosten für die einzelne Kommune durch die Erarbeitung von Leitfäden mit Praxishilfen und Empfehlungen erheblich zu reduzieren.

Über das Gemeinschaftsprojekt NKHR-MV wurde außerdem die kommunale Ebene an der Erarbeitung des Regelwerkes beteiligt.

Alle Informationen zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts und zum neuen Regelwerk finden Sie auf den Internetseiten des Gemeinschaftsprojektes NKHR-MV.


Kontakt

Gemeinschaftsprojekt NKHR-MV

beim Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern
Arsenal am Pfaffenteich
Alexandrinenstraße 1
19055 Schwerin

Telefon: 0385-588 2370
Fax: 0385-588 2979
E-Mail: nkhr-mv@im.mv-regierung.de

Zusatzinformationen

Reform des Gemeinde- haushaltsrechts

Reform des Gemeindehaushaltsrechts

Mecklenburg-Vorpommern / MV tut gut