In Mecklenburg-Vorpommern wird die Reform des Gemeindehaushaltsrechts durch die Einführung eines Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (NKHR-MV) auf der Grundlage eines doppischen Rechnungssystems umgesetzt. Das Gesetz vom 14. Dezember 2007 sieht für die Umstellung auf die kommunale Doppik eine Übergangszeit von 2008 bis Ende 2011 vor. Ab dem Haushaltsjahr 2012 haben alle kommunalen Körperschaften ihren Haushalt nach den Regeln der doppelten Buchführung für Gemeinden zu führen.
Die Umsetzung der Reform des Gemeindehaushaltsrechts wird seit dem 26. Mai 2006 durch ein Gemeinschaftsprojekt des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit den kommunalen Landesverbänden begleitet, um
Über das Gemeinschaftsprojekt NKHR-MV wurde außerdem die kommunale Ebene an der Erarbeitung des Regelwerkes beteiligt.
Alle Informationen zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts und zum neuen Regelwerk finden Sie auf den Internetseiten des Gemeinschaftsprojektes NKHR-MV.