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Gutachten des Gutachterausschusses

Gutachten können insbesondere über

  • den Wert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie von Rechten an Grundstücken sowie
  • die Höhe der Entschädigung für durch Rechtsverlust entstandene oder andere Vermögensnachteile

beim Gutachterausschuss beantragt werden.

Der Gutachterausschuss beschließt dabei als Kollegialgremium i.d.R. in der Besetzung mit drei Personen (Vorsitzender und zwei ehrenamtliche Gutachter). Er ermittelt in diesen Fällen den Verkehrswert (Marktwert). Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.

Für die Erstellung von Gutachten werden Kosten nach den gesetzlichen Bestimmungen erhoben.

Dokumente und Publikationen

Sonstige Dokumente

Kontakt

Hausanschrift

Innenministerium
Abteilung 2 - Verwaltungs- und Beamtenrecht; Normprüfung; Vermessungswesen
Referat 260 - Geoinformations-, Vermessungs- und Katasterwesen; Grundstückswertermittlung und Bodenordnung nach dem BauGB und dem BoSoG
Alexandrinenstr. 1
19055 Schwerin

Rainer Burr

Telefon: 0385-588 2260
Fax: 0385-588 2978
E-Mail: rainer.burr@im.mv-regierung.de

Zusatzinformationen

Reform des Gemeinde- haushaltsrechts

Reform des Gemeindehaushaltsrechts

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