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Kommunale Haushaltslage

Die finanzielle Situation der kommunalen Körperschaften ist unverändert angespannt, wobei die Situation zwischen den Ebenen sehr differiert.

Die kommunalen Haushalte weisen mit Stand vom 31.12.2007 Haushaltsdefizite in Höhe von rd. 586 Millionen Euro aus. Der Fehlbedarf verteilt sich zwischen den kommunalen Körperschaften wie folgt:

  • Kreisfreie Städte rd. 400 Mio.Euro,
  • Landkreise rd. 152 Mio.Euro und
  • Gemeinden rd. 34 Mio. Euro.

Diese Defizite beziehen sich ausschließlich auf die Verwaltungshaushalte. Sie stellen weder den Umfang der Verschuldung insgesamt dar, noch zeigen sie den tatsächlich bestehenden Konsolidierungsbedarf. Zu diesem gehören:

  • der Ausgleich der angesprochenen Fehlbeträge sowie die Beseitigung der strukturellen Defizite der Verwaltungshaushalte,
  • der Ausgleich der zwischenzeitlich aufgelaufenen Fehlbeträge aus Vorjahren,
  • der Verzicht auf Vermögensverzehr zu konsumtiven Zwecken,
  • der zweckentsprechende Einsatz der investiv gebundenen Zuweisungen aus dem Finanzausgleichsgesetz und nach SGB II sowie
  • die Erwirtschaftung nennenswerter Eigenanteile zur Finanzierung von Investitionen (im NKHR Abschreibungen, die über die ordentliche Tilgung hinausgehen).

Insofern liegt der bestehende Konsolidierungsbedarf wesentlich höher; er beträgt bereits auf heutiger Basis mindestens rd. eine Milliarde Euro.

Nach den haushaltsrechtlichen Bestimmungen sind eine geordnete Haushaltsführung und die Sicherung der stetigen Aufgabenerfüllung verpflichtend vorgegeben. Damit besteht die zwingende Verpflichtung zum Haushaltsausgleich. Dies ist in der finanziellen Situation des Landes und bei den absehbaren Veränderungen in den nächsten Jahren von wesentlich größerer Bedeutung, als dies insbesondere mit Blick auf die teilweise seit Jahrzehnten mit Defiziten lebenden kommunalen Körperschaften in den westlichen Bundesländern gesehen wird. Dort konnten Defizite oftmals allein durch Wachstum kompensiert werden. In den kommunalpolitischen Betrachtungen kommt nahezu flächendeckend zu kurz, dass

  • die Einnahmen für Land und Kommunen in M-V deutlich über dem langfristig zu erwartenden Niveau liegen (gegenüber Schleswig-Holstein derzeit etwa 125 Prozent und nach einer Zielperspektive im Jahr 2020 von 98 Prozent) und die Sonderbedarfsergänzungszuweisungen bis 2020 von rd. 1,1 Milliarden Euro auf null Euro zurückgehen,
  • die eigene Entwicklung der Steuerkraft aufgrund der strukturellen Rahmenbedingungen des Landes im Bundesvergleich unterdurchschnittlich bleiben wird,
  • die demographische Entwicklung zu einem kontinuierlichen Einnahmerückgang im Länderfinanzausgleich führt (rd. 30 Millionen Euro p.a.),
  • die Alterung der Bevölkerung zu veränderten Anforderungen an die öffentlichen Leistungen führen wird und vor allem
  • die bisherigen Förderungen der EU einschließlich der Komplementierung des Landes insbesondere in der Fläche des Landes erhebliche Investitionen ermöglicht haben und künftige Änderungen zu Lasten des Landes zu erwarten sind.

Dementsprechend wird der Konsolidierung der kommunalen Haushalte gemäß Ziffer 277 der Koalitionsvereinbarung eine hohe Priorität beigemessen. Zu diesem Punkt gehört auch, dass die Kommunen ermutigt werden, ihre Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen sowie finanzielle und wirtschaftliche Risiken zu begrenzen (siehe Ziffer 276 der Koalitionsvereinbarung).


Kontakt

Hausanschrift

Ministerium für Inneres und Sport
Abteilung 3 - Kommunalangelegenheiten; Ausländerrecht
Referat 320 - Kommunales Haushaltsrecht; Finanzaufsicht; Finanzausstattung und Finanzausgleich der Kommunen; Kommunalvermögen
Alexandrinenstr. 1
19055 Schwerin

Dr. Joachim Czwalinna

Telefon: 0385-588 2320
Fax: 0385-588 2979
E-Mail: joachim.czwalinna@im.mv-regierung.de

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