Ziel der Förderaktivitäten des Innenministeriums ist es, eine leistungsfähige kommunale Infrastruktur zu schaffen, wobei landesseitige Schwerpunktsetzungen berücksichtigt werden.
Deshalb sind die Förderinstrumente des Innenministeriums darauf gerichtet, örtliche bzw. regionale Wachstumspotenziale gezielt zu stärken. Gleichwohl ist der in den nachfolgend genannten Förderinstrumenten gewählte Ansatz breit gefächert, um auch Vorhaben der sozialen Infrastruktur mit berücksichtigen zu können.
Der entscheidende Vorzug der ausschließlich kommunal adressierten Finanzhilfen besteht in der vollständigen Passfähigkeit zu allen anderen Förderrichtlinien der EU, des Bundes und anderen Ressorts der Landesregierung.
Während die Infrastrukturpauschale von den Kommunen selbst bewirtschaftet werden darf (Bewirtschaftungserlass des Innenministeriums vom 19.12.2003), sind für die Gewährung von Finanzhilfen in Gestalt von Sonderbedarfszuweisungen (Richtlinie vom 25.11.2004) und zinsgünstigen Darlehen des Kommunalen Aufbaufonds (Richtlinie vom 18.04.2002) sowie Konsolidierungshilfen für kreisangehörige Gemeinden (Landesverordnung vom 20.09.2006) Anträge an das Innenministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Abteilung Kommunalangelegenheiten, Referat II 330 zu richten.
Anträgen kreisangehöriger Gemeinden, Ämtern und Zweckverbänden ist eine Stellungnahme der jeweiligen unteren Rechtsaufsichtsbehörde beizufügen.