Für die Führung und Erneuerung des Liegenschaftskatasters, die Feststellung, Abmarkung (Kennzeichnung) und Wiederherstellung von Grenzpunkten und die hierzu erforderlichen Liegenschaftsvermessungen sind die Landräte und Oberbürgermeister als untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörden zuständig.
Die Liegenschaftsvermessungen werden zum überwiegenden Anteil von den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Vermessungen werden von den unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörden auf Antrag in das Liegenschaftskataster übernommen und damit u.a. zum Bestandteil des amtlichen Verzeichnisses der Grundstücke nach der Grundbuchordnung.