Die Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern sind als Träger der kommunalen Selbstverwaltung eine wesentliche Grundlage des demokratischen Staates.
Die Gemeinden und Städte regeln im Rahmen der Gesetze eigenverantwortlich alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft, wie die Bauleitplanung, den Brandschutz und das Vorhalten von kulturellen Einrichtungen und Sportstätten.
Manche Selbstverwaltungsaufgaben sind freiwillig (Schwimmbäder, Theater), andere pflichtig wahrzunehmen (Abwasserbeseitigung, Schulträgerschaft).
Auch die Landkreise sind hinsichtlich der übergemeindlichen Aufgaben, wie dem Bau von Kreisstraßen und der Abfallentsorgung, Träger der kommunalen Selbstverwaltung.
Neben den Selbstverwaltungsangelegenheiten nehmen die Kommunen aber auch Aufgaben wahr, die ihnen der Staat zur weisungsgebundenen Erfüllung übertragen hat. Hierzu gehören das Ausweis- und Meldewesen, die Bauaufsicht und die Gewerbeaufsicht.
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