Sprache, Accesskey 1, Direkt zum Inhalt, Accesskey 2, Direkt zur Hauptnavigation, Accesskey 3

Regierungsportal Mecklenburg-Vorpommern

Weitere Landesportale:

Landesportal | Dienstleistungsportal


Übersicht über die waffenrechtliche Gesamtsituation in Mecklenburg-Vorpommern 2011

1. Allgemeines

Die Übersicht über die waffenrechtliche Gesamtsituation in Mecklenburg-Vorpommern liefert Informationen über den Umfang des waffenrechtlichen Vollzugsgeschehens im Bereich der Ordnungsbehörden. Sie enthält keine Daten zur Entwicklung der Waffen- und Sprengstoffkriminalität. Diese Informationen sind vielmehr der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) zu entnehmen.

Die Angaben zum verwaltungsmäßigen Vollzug des Waffenrechts durch die Kreisordnungsbehörden werden zum 30. September jedes Kalenderjahres erfasst. Nicht erfasst werden die Erlaubnisse, die von obersten Landesbehörden für erheblich gefährdete Mitarbeiter des jeweiligen Geschäftsbereiches ausgestellt wurden. Ebenfalls nicht erfasst wird der Waffenbesitz, der sich aus Befreiungen vom Waffengesetz nach Maßgabe von Bundes- oder Landesrecht ergibt (z.B. für die Dienstwaffen der Polizei). Außerdem finden Waffenhersteller und Waffenhändler nur als Erlaubnisinhaber Berücksichtigung. Der zum Gewerbebetrieb gehörende Waffenbestand wird nicht berücksichtigt.

2. Einzelne Fakten

Am 30. September 2011 gab es 44 Waffenhändler bzw. -hersteller mit Geschäftssitz in Mecklenburg-Vorpommern. Diese betrieben zum Zeitpunkt der Berichterstattung 44 Hauptniederlassungen. Die Firmen PW Tobacco GmbH & Co. KG mit Sitz in Arnsberg sowie Frankonia Handels GmbH & Co.KG mit Sitz in Rottendorf betrieben Zweigniederlassung in Rostock bzw. Sanitz. Damit hat sich der Umfang des Händlernetzes in Mecklenburg-Vorpommern gegenüber dem Vorjahr um ca. 5% verkleinert. Die Deckung der Waffennachfrage erfolgt aber nicht nur über dieses Händlernetz. Weitere Bezugsquellen sind Versandhäuser (OTTO, Neckermann u. ä.), Großhändler (E. Kettner GmbH), die Händler in den Städten nahe der westlichen und südlichen Landesgrenze und zunehmend auch das Internet.

Die Zahl der privaten Waffenbesitzer in Mecklenburg-Vorpommern hat sich 2011 gegenüber dem Vorjahr um 686 Personen verringert. Damit ist diese Zahl auf ein Niveau gesunken, das letztmalig vor etwa 11 Jahren zu verzeichnen war. Berechtigungen zum Erwerb von sowie zum Ausüben der tatsächlichen Gewalt über erlaubnispflichtige Schusswaffen besaßen Ende September 2011 21.506 Bürger des Landes. Somit waren im Herbst des Jahres 2011 von 1.000 Bürgern etwas mehr als 13 legal im Besitz erlaubnispflichtiger Schusswaffen (zum Vergleich dazu: in Hessen waren zu Beginn des Jahres 2007 fast 27 von 1.000 Einwohnern im Besitz erlaubnispflichtiger Schusswaffen). Ursächlich für den leichten Rückgang gegenüber dem Vorjahr dürften insbesondere allgemeine demografische Prozesse (sinkende Einwohnerzahl des Landes), aber auch die Auswirkungen des verschärften Waffenrechts (Sicherungspflicht für Erbwaffen, Bedürfnisprüfung) sein.

Die Zahl der privat besessenen Schusswaffen hat sich etwa in der gleichen Größenordnung wie die Zahl der Waffenbesitzer verringert (-637). Am 30. September 2011 befanden sich demnach 79.299 erlaubnispflichtige Schusswaffen legal im Besitz von Bürgern des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Dies stellt einen Rückgang gegenüber dem Vorjahr um 637 Waffen dar. Damit entfielen auf jeden rechtmäßigen Waffenbesitzer etwa 3,7 erlaubnispflichtige Waffen. (Zum Vergleich dazu: In Hessen entfielen im Jahr 2007 etwa 4,0 erlaubnispflichtige Schusswaffen auf jeden legalen Waffenbesitzer).

Über die Hälfte (55,3%) der legalen Waffenbesitzer sind Inhaber eines Jagdscheins. Eine weitere große Gruppe von legalen Waffenbesitzern (39,5%) verkörpern die Sportschützen, die im wesentlichen in drei Landesverbänden organisiert sind, von denen wiederum der Landesschützenverband Mecklenburg-Vorpommern von 1990 e. V. mit knapp 8.000 Mitgliedern in 194 Vereinen mit Abstand der größte Verband ist.

Nachdem sich in den ersten Jahren nach der Inkraftsetzung des Bundeswaffengesetzes im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern der Anteil der Jägerschaft an der großen Gruppe der legalen Waffenbesitzer zunächst stets verringerte (und zwar von 69% im Jahre 1993 auf ca. 49% im Jahre 2004), ist nunmehr wieder ein prozentualer Zuwachs zu verzeichnen. Dagegen ging der prozentuale Anteil der Sportschützen, der in den vergangenen zehn Jahren große Zuwachsraten verzeichnen konnte (der diesbezügliche Anteil an der Gesamtzahl der Waffenbesitzer erhöhte sich von 23% im Jahre 1993 auf rund 45% im Jahre 2004), im Berichtszeitraum erneut leicht zurück. Die Jäger (4,0 Waffen) besitzen im Durchschnitt gut eine Waffe mehr als die Sportschützen (2,9 Waffen).

Die Masse der privaten Schusswaffen sind Langwaffen (Büchsen, Flinten). 57.397 Stück befinden sich in den Tresoren der legalen Waffenbesitzer. Nur 21.902 private Waffen haben eine Lauflänge von weniger als 60 Zentimetern. Der Anteil der Kurzwaffen (Pistole, Revolver) am Waffenbesitz ist allerdings von Nutzerkreis zu Nutzerkreis unterschiedlich. Bei den Jägern entfällt auf 5,7 Langwaffen eine Kurzwaffe. Bei den Sportschützen ist das Verhältnis dagegen fast ausgeglichen – hier steht eine Kurzwaffe 1,3 Langwaffen gegenüber. Bewachungsunternehmen besitzen ausschließlich Kurzwaffen.

Bemerkenswert ist auch, dass sich bei der Gruppe von Personen, die ohne Bedürfnis erlaubnispflichtige Schusswaffen besitzen (insbesondere Erben), offenbar eine Trendwende abzeichnet. Während die Zahl der Waffen besitzenden Erben in Mecklenburg-Vorpommern von 33 im Jahre 1994 auf 402 im Jahre 2007 stetig anstieg, ging die Zahl im Zeitraum danach auf 224 zurück. Dies ist offenbar eine Folge der mit der Waffenrechtsänderung 2008 eingeführten Blockierpflicht und der Durchsetzung der Aufbewahrungsbestimmungen. Im Durchschnitt besitzen die Erben beinahe ebenso viele Waffen (2,5 Waffen) wie ein durchschnittlicher Sportschütze.

Zur Führung von erlaubnispflichtigen Schusswaffen (Waffen zugriffs- und schussbereit) außerhalb des befriedeten Besitztums sind in Mecklenburg-Vorpommern nur die 11.919 Jäger (im Zusammenhang mit der Jagdausübung) und 607 weitere Personen berechtigt. Von den 607 weiteren Personen sind 551 als Arbeitnehmer in Bewachungsunternehmen tätig. Die Befugnisse dieser Personen zum Umgang mit Schusswaffen ergeben sich aus den waffenrechtlichen Erlaubnissen des Arbeitgebers. Nur 67 Personen besaßen am 30. September 2011 einen von den Behörden des Landes Mecklenburg-Vorpommern ausgestellten Waffenschein, der zeitlich befristet zum Führen von erlaubnispflichtigen Schusswaffen in der Öffentlichkeit berechtigt. Die betreffenden Personen sind vorwiegend als Unternehmer im Bewachungsgewerbe (38) tätig. Die waffenrechtlichen Befugnisse der Bewachungsunternehmer unterliegen den Einschränkungen des Waffengesetzes (bedürfnisbezogene Auflagen im Waffenschein), der Bewachungsverordnung und der Unfallverhütungsvorschrift „Wach- und Sicherungsdienste“ (BGV C 7). Wegen der Größe der dort ansässigen Firmen konzentrieren sich die meisten Waffenführungserlaubnisse auf den Zuständigkeitsbereich der Waffenbehörden in Ludwigslust, Schwerin und Neubrandenburg. Die Masse der übrigen Waffenscheine wurde für Personen ausgestellt, die bei Bedarf Aufgaben der Gefahrenabwehr erfüllen müssen (u. a. Immobilisation von freilaufenden gefährlichen Tieren).

Eine seit dem 1. April 2003 erforderliche Erlaubnis zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (Kleiner Waffenschein) wurde bis Ende September 2011 für 3.212 Bürger unseres Landes ausgestellt. Dies entspricht einer Steigerung des Ist-Bestandes gegenüber dem Vorjahr um 141 Stück. Wie wichtig gerade die Einführung des neuen waffenrechtlichen Instrumentariums „Kleiner Waffenschein“ ist, zeigt sich u. a. daran, dass in Mecklenburg-Vorpommern auch im Jahre 2011 wieder sehr viele Fälle des Missbrauchs von erlaubnisfreien Schusswaffen (vor allem von Schreckschusswaffen) zu verzeichnen waren. Die Ordnungsbehörden reagieren in Zuammenarbeit mit der Polizei schnell und hart auf die bekannt werdenden Rechtsverstöße. So leiteten sie im Berichtszeitraum 281 Bußgeldverfahren ein, stellten 30 Strafanzeigen und untersagten 90 Bürgern des Landes jedweden Umgang mit Waffen und Munition. In der Folge waffenrechtlicher Amtshandlungen wurden 177 Schusswaffen sichergestellt oder eingezogen.

Das Mitführen von Waffen auf öffentliche Veranstaltungen wird in der Regel nur im Zusammenhang mit den Brauchtumsveranstaltungen der Schützenvereinigungen zugelassen.

Von den 163 Schießerlaubnissen, die am 30. September 2011 bestanden, wurden 55 für das Salutschießen im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen der Schützenvereinigungen sowie 108 für Maßnahmen der Gefahrenabwehr (Betäubung oder Tötung von Tieren, Schädlingsbekämpfung) und für die Tötung von Wild in Freigehegen erteilt.

Es gibt 169 ortsfeste sowie 41 mobile Schießstätten in Mecklenburg-Vorpommern, die der behördlichen Überwachung unterliegen. Der größte Teil der ortsfesten Schießstätten befindet sich in den Landkreisen Vorpommern-Greifswald und Ludwigslust-Parchim.

Kontakt

Hausanschrift

Ministerium für Inneres und Sport
Abteilung 2 - Verwaltungs- und Beamtenrecht; Strahlenschutz; Geoinformations- und Vermessungswesen
Referat 230 - Allgemeines Ordnungsrecht; Hoheitszeichen; Glücksspielwesen; Staatsangehörigkeitsrecht
Alexandrinenstr. 1
19055 Schwerin

Roland Woiciechowski

Telefon: 0385-588 2232
Fax: 0385-588 482 2232
E-Mail: Roland.Woiciechowski@im.mv-regierung.de

Mecklenburg-Vorpommern / MV tut gut