Die Zuständigkeit für den Vollzug des Waffenrechts liegt in Mecklenburg-Vorpommern im Wesentlichen bei den Landräten der Landkreise und den Oberbürgermeistern der kreisfreien Städte als Kreisordnungsbehörden. Ansprechpartner für den Bürger ist daher vorwiegend das Ordnungsamt der jeweiligen Kreis- bzw. Stadtverwaltung.