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Beglaubigungen

Damit deutsche Urkunden im Ausland Verwendung finden können, bedürfen sie in der Regel der vorherigen Legalisation durch eine dipomatische oder konsularische Vertretung der ausländischen Staaten, in denen die Urkunde Verwendung finden soll. Bevor eine ausländische Vertretung eine solche Legalisation vornimmt, verlangt sie eine Vor- oder Überbeglaubigung durch eine deutsche Behörde oder einen Konsularbeamten (§ 14 Konsulargesetz).

Für die Beglaubigung öffentlicher Urkunden aus Mecklenburg-Vorpommern, die zum Gebrauch im Ausland bestimmt sind bzw. für die Ausstellung der „Haager Apostille“ ist das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern zuständig. Dies gilt jedoch nicht für Urkunden aus dem Bereich der Justiz. Die Zuständigkeit des Justizministeriums ist gegeben für öffentliche Urkunden aus seinem Geschäftsbereich, soweit nicht die Präsidenten der Landgerichte zuständig sind. Diese sind zuständig hinsichtlich öffentlicher Urkunden, die in ihrem jeweiligen Geschäftsbereich oder von einem Notar, der seinen Amtssitz im betreffenden Landgerichtsbezirk hat, ausgestellt wurden (z.B. Urteile oder notarielle Urkunden).

Öffentliche Urkunden aus dem Bereich des Innenministeriums sind durch die Landräte und Oberbürgermeister (Bürgermeister) der kreisfreien Städte für Urkunden, die durch Kommunen ihres Zuständigkeitsbereiches ausgestellt wurden, vorzubeglaubigen.

Öffentliche Urkunden aus den Bereichen der anderen Ministerien – ausgenommen Urkunden aus dem Geschäftsbereich des Justizministeriums – sind durch die jeweiligen Fachministerien im Rahmen ihrer Fachaufsicht vorzubeglaubigen.

Nur mit einer gültigen Vorbeglaubigung kann die Beglaubigung oder die Ausstellung der Apostille durch das Innenministerium erfolgen.

Kontakt

Hausanschrift

Innenministerium
Abteilung 2 - Verwaltungs- und Beamtenrecht; Normprüfung; Vermessungswesen
Referat 250 - Staatsrecht; Staatsangehörigkeitsrecht; Ausweiswesen; Wehrersatzwesen; Hoheitszeichen; staatliche Ehrungen
Alexandrinenstr. 1
19055 Schwerin

Ramona John

Telefon: 0385-588 2254
Fax: 0385-588 482 2254
E-Mail: beglaubigung@im.mv-regierung.de

Carola Bülow

Telefon: 0385-588 2253
Fax: 0385-588 482 2253
E-Mail: beglaubigung@im.mv-regierung.de

Öffnungszeiten

   Montag - Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
   und nach telefonischer Vereinbarung

 

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Reform des Gemeinde- haushaltsrechts

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