Opfern von Verwaltungswillkür und Verwaltungsunrecht der ehemaligen DDR sowie den im Berufsleben politisch Verfolgten wird ein Weg eröffnet, sich vom Makel persönlicher Diskriminierung zu befreien und soziale Ausgleichsleistungen in Anspruch zu nehmen.
Wer in der Zeit vom 08. Mai 1945 bis 02. Oktober 1990 durch eine willkürliche oder politisch motivierte Maßnahme, die mit tragenden Grundsätzen eines Rechtsstaates schlechthin unvereinbar war und deren Folgen noch unmittelbar schwer und unzumutbar fortwirken, einen Vermögens- oder Gesundheitsschaden, eine Benachteiligung in Beruf, Ausbildung oder als Schüler erlitten hat, kann auf Antrag rehabilitiert werden.
Auch wer in der ehemaligen DDR eine durch eine Bescheinigung nach § 10 Absatz 4 Häftlingshilfegesetz oder strafgerichtlichen Rehabilitierungsbeschluss anerkannter Maßen rechtsstaatswidrige Haftzeit erlitten hat, kann Ansprüche nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG) geltend machen.