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Aufgaben

Das Justizministerium ist zuständig für Verfassungsfragen, den Justizvollzug und die Sozialen Dienste der Justiz, die Rehabilitierung und Wiedergutmachung im Bereich des SED-Unrechts und das Justizprüfungswesen. Außerdem ist das Justizministerium an Gesetzesvorhaben im Land und im Bund beteiligt.

Zum Geschäftsbereich des Justizministeriums gehören die Amts- und Landgerichte, das Oberlandesgericht, die Verwaltungsgerichte, die Arbeitsgerichte, die Sozialgerichte, das Finanzgericht, die Staatsanwaltschaften, die Justizvollzugseinrichtungen und die Sozialen Dienste der Justiz.

Dem Justizministerium obliegt die Fachaufsicht über die Staatsanwaltschaften des Landes.

Wegen der verfassungsrechtlich garantierten Unabhängigkeit der Richterinnen und Richter und der sachlichen Unabhängigkeit der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger kann das Ministerium den Gerichten keine Weisungen in Sachfragen erteilen. Die Überprüfung gerichtlicher Entscheidungen ist nur auf dem von den Prozessordnungen geregelten Weg möglich.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass es uns nicht möglich ist, Rechtsberatung durchzuführen. Dem Justizministerium ist es grundsätzlich verwehrt, Rechtsauskünfte oder rechtliche Ratschläge zu erteilen. Die Rechtsberatung ist vielmehr den Angehörigen der rechtsberatenden Berufe, insbesondere Rechtsanwälten und -anwältinnen sowie Notaren und Notarinnen, vorbehalten.

Auskunft erteilen die Rechtsanwalts- und Notarkammern. Bei der Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern in Schwerin (0385-5574385) können die Dienste eines "Anwaltssuchservices" in Anspruch genommen werden. Die Notarkammer Mecklenburg-Vorpommern bietet auf ihrer Internetseite neben einer kurzen Vorstellung der Notarkammer und ihrer Aufgaben auch umfassende Suchfunktionen aus dem angeschlossenen Notarverzeichnis. Dort können Anschriften von Notaren und Notarinnen nach den Kriterien Ort, PLZ, Name oder anhand einer Landkarte gesucht werden.

Eine Äußerung des Justizministeriums zu Rechtsfragen in Einzelfällen könnte zudem den Eindruck erwecken, es wolle auf die Rechtsprechung der unabhängigen Gerichte Einfluss nehmen; ein solcher - unzutreffender - Eindruck muss vermieden werden.

Zusatzinformationen


Mecklenburg-Vorpommern / MV tut gut