Zum Geschäftsbereich des Justizministeriums gehören die Amts- und Landgerichte, das Oberlandesgericht, die Verwaltungsgerichte, die Arbeitsgerichte, die Sozialgerichte, das Finanzgericht, die Staatsanwaltschaften, die Justizvollzugseinrichtungen und die Sozialen Dienste der Justiz.
Mecklenburg-Vorpommern verfügt über vier Justizvollzugsanstalten, eine Jugendanstalt (mit gesonderter Teilanstalt Jugendarrest) und eine Jugendarrestanstalt mit insgesamt 1.578 Haftplätzen (1.347 geschlossener Vollzug, 200 offener Vollzug, 31 Jugendarrest). Daneben gibt es eine Bildungsstätte Justizvollzug, in der das Personal des Justizvollzuges aus- und fortgebildet wird.
Die Abteilung 2 des Justizministeriums ist für die Sicherheit im Maßregelvollzug zuständig. Außerhalb von Sicherheitsfragen ist der Maßregelvollzug dem Sozialministerium zugeordnet. Im Maßregelvollzug sind schuldunfähige und vermindert schuldfähige Täter - davon etwa 1/3 Sexualstraftäter - untergebracht, bei denen eine psychische Erkrankung behandlungsbedürftig ist.
Der Maßregelvollzug soll zweierlei sicherstellen:
Mecklenburg-Vorpommern verfügt über 3 Forensische Kliniken für den Maßregelvollzug.
In den Sozialen Diensten werden die Aufgaben der Gerichtshilfe, Bewährungshilfe und Führungsaufsicht
wahrgenommen.
Die Sozialen Dienste gliedern sich in die folgenden Geschäftsbereiche: