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Behörden / Institutionen

Zum Geschäftsbereich des Justizministeriums gehören die Amts- und Landgerichte, das Oberlandesgericht, die Verwaltungsgerichte, die Arbeitsgerichte, die Sozialgerichte, das Finanzgericht, die Staatsanwaltschaften, die Justizvollzugseinrichtungen und die Sozialen Dienste der Justiz.

Gerichte und Staatsanwaltschaften

Einrichtungen des Justizvollzuges

Mecklenburg-Vorpommern verfügt über vier Justizvollzugsanstalten, eine Jugendanstalt (mit gesonderter Teilanstalt Jugendarrest) und eine Jugendarrestanstalt mit insgesamt 1.578 Haftplätzen (1.347 geschlossener Vollzug, 200 offener Vollzug, 31 Jugendarrest). Daneben gibt es eine Bildungsstätte Justizvollzug, in der das Personal des Justizvollzuges aus- und fortgebildet wird.

Einrichtungen des Maßregelvollzuges

Die Abteilung 2 des Justizministeriums ist für die Sicherheit im Maßregelvollzug zuständig. Außerhalb von Sicherheitsfragen ist der Maßregelvollzug dem Sozialministerium zugeordnet. Im Maßregelvollzug sind schuldunfähige und vermindert schuldfähige Täter - davon etwa 1/3 Sexualstraftäter - untergebracht, bei denen eine psychische Erkrankung behandlungsbedürftig ist.

Der Maßregelvollzug soll zweierlei sicherstellen:

  • Ein Höchstmaß an Sicherheit für die Bevölkerung.
  • Die Heilung des Patienten durch zielgerichtete und individuell ausgerichtete Therapie.

Mecklenburg-Vorpommern verfügt über 3 Forensische Kliniken für den Maßregelvollzug.

Soziale Dienste der Justiz

In den Sozialen Diensten werden die Aufgaben der Gerichtshilfe, Bewährungshilfe und Führungsaufsicht wahrgenommen.
Die Sozialen Dienste gliedern sich in die folgenden Geschäftsbereiche:

  • zentrale Geschäftsführung
  • Neubrandenburg
  • Rostock
  • Schwerin
  • Stralsund

Weitere Informationen:

Zusatzinformationen


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