Die Justiz Mecklenburg-Vorpommern bietet seit Juni 2008 in Zusammenarbeit mit den örtlichen Anwaltvereinen eine kostenlose Beratungshilfe an. Mittlerweile gibt es solche Anwaltlichen Beratungsstellen an den Amtsgerichten in Anklam, Demmin, Neubrandenburg, Pasewalk, Schwerin, Ueckermünde und Wolgast.
Seit der Einführung der Beratungsstellen haben etwa 900 Rechtsuchende von diesem niederschwelligen Angebot Gebrauch gemacht. In etwa drei Viertel der Fälle konnten die Anwälte vor Ort abschließend beraten. Nur in wenigen Fällen musste die Beratung wegen fehlender Bedürftigkeit der Rechtsuchenden abgelehnt werden. Mittlerweile beträgt der Anteil der Anwaltlichen Beratungsstellen an der Rechtsberatung mittelloser Bürger 15 Prozent. Das heißt, dass sich bereits jeder siebte Anspruchsberechtigte mit seinen rechtlichen Fragen und Problemen unbürokratisch helfen lässt.
Die Anwaltlichen Beratungsstellen sind wie folgt zu erreichen:
Die Beratungshilfe wird von zugelassenen Rechtsanwälten geleistet. Sie bieten insbesondere Unterstützung in Angelegenheiten des
Die Anwaltlichen Beratungsstellen sind jeweils dienstags in der Zeit von 16.00 bis 17.00 Uhr geöffnet. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich. Die bedürftigen Rechtsuchenden benötigen auch keinen Beratungshilfeschein. Auch die sonst üblichen Gebühren fallen nicht an, denn die Hilfe in den Anwaltlichen Beratungsstellen ist kostenfrei.