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Anwaltliche Beratungsstellen

Die Justiz Mecklenburg-Vorpommern bietet seit Juni 2008 in Zusammenarbeit mit den örtlichen Anwaltvereinen eine kostenlose Beratungshilfe an. Mittlerweile gibt es solche Anwaltlichen Beratungsstellen an den Amtsgerichten in Anklam, Demmin, Neubrandenburg, Pasewalk, Schwerin, Ueckermünde und Wolgast.

Seit der Einführung der Beratungsstellen haben etwa 900 Rechtsuchende von diesem niederschwelligen Angebot Gebrauch gemacht. In etwa drei Viertel der Fälle konnten die Anwälte vor Ort abschließend beraten. Nur in wenigen Fällen musste die Beratung wegen fehlender Bedürftigkeit der Rechtsuchenden abgelehnt werden. Mittlerweile beträgt der Anteil der Anwaltlichen Beratungsstellen an der Rechtsberatung mittelloser Bürger 15 Prozent. Das heißt, dass sich bereits jeder siebte Anspruchsberechtigte mit seinen rechtlichen Fragen und Problemen unbürokratisch helfen lässt.

Die Anwaltlichen Beratungsstellen sind wie folgt zu erreichen:

  • Amtsgericht Anklam, Baustraße 9, 17389 Anklam
  • Amtsgericht Demmin, Clara-Zetkin-Straße 14, 17109 Demmin
  • Amtsgericht Neubrandenburg, Friedrich-Engels-Ring 15 - 18, 17033
  • Amtsgericht Pasewalk, Grünstraße 61, 17309 Pasewalk
  • Amtsgericht Schwerin, Demmlerplatz 1-2, 19053 Schwerin
  • Amtsgericht Ueckermünde, Gerichtsstraße 16, 17373 Ueckermünde
  • Amtsgericht Wolgast, Breite Straße 6c, 17438 Wolgast

Die Beratungshilfe wird von zugelassenen Rechtsanwälten geleistet. Sie bieten insbesondere Unterstützung in Angelegenheiten des

  • Zivilrechts (z. B. Mietsachen, Straßenverkehrsangelegenheiten),
  • Arbeitsrechts (z. B. Kündigungsangelegenheiten, Vergütungssachen),
  • Verwaltungsrechts (z. B. Angelegenheiten im Zusammenhang mit Gebühren, Beiträgen und kommunalen Steuern sowie Bau- und Gewerbesachen),
  • Verfassungsrechts (z. B. bei Verstößen gegen die Landesverfassung),
  • Sozialrechts (z. B. bei Renten-, Kranken- und Unfallangelegenheiten, "Hartz IV"- Angelegenheiten) sowie des
  • Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts.

Die Anwaltlichen Beratungsstellen sind jeweils dienstags in der Zeit von 16.00 bis 17.00 Uhr geöffnet. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich. Die bedürftigen Rechtsuchenden benötigen auch keinen Beratungshilfeschein. Auch die sonst üblichen Gebühren fallen nicht an, denn die Hilfe in den Anwaltlichen Beratungsstellen ist kostenfrei.

Zusatzinformationen


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