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Informationen zum Täter-Opfer-Ausgleich

Einen besonders wichtigen Beitrag zur Hilfe und Unterstützung für das Opfer kann der sogenannte Täter-Opfer-Ausgleich leisten. Er wurde zunächst durch die Novelle des Jugendgerichtsgesetzes im Jugendstrafrecht eingeführt; die Erfolge im Bereich der Konfliktschlichtung führten zu seiner Weiterentwicklung und Einführung in das Erwachsenenstrafrecht. Ziel des Täter-Opfer-Ausgleichs ist es, besser und häufiger dafür zu sorgen, dass der Schaden des Opfers wiedergutgemacht wird. Außerdem sollen dem Täter die Folgen seiner Tat bewusst gemacht werden.

Dies kann im Einzelfall beispielsweise so aussehen:

  • ein gemeinsames Gespräch mit dem Aussprechen einer Entschuldigung
  • ein symbolisches Geschenk für den Geschädigten
  • Arbeitsleistungen für den Geschädigten
  • Arbeitsleistungen innerhalb eines Opferfonds
  • finanzielle Wiedergutmachung oder Zahlung von Schmerzensgeld

Um den Täter-Opfer-Ausgleich im Erwachsenenbereich stärker zur Anwendung zu bringen, hat das Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern am 25. September 2000 Richtlinien zu seiner Förderung erlassen.

Weitere Informationen zum Thema:


Mecklenburg-Vorpommern / MV tut gut