Opfer von Stalking oder wie das Gesetz es formuliert, Opfer von beharrlicher Nachstellung zu sein, bedeutet in vielen Fällen einen signifikanten Einschnitt in die Lebensumstände: Stalker rufen hunderte mal pro Tag und in der Nacht an, setzten Telefonterror ein, bedrohen und lauern ihren Opfern auf, bedrängen sie und gehen in manchen Fällen zu manifest gewalttätigem Verhalten über. Für viele Opfer ist nichts mehr, wie es früher war: Sie fühlen sich ausgeliefert und leiden unter dem gefühlten Kontrollverlust über ihr Leben. Häufig zeigen sich posttraumatische Belastungsstörungen und Depressionen.
Schon lange bevor es den Tatbestand der "Beharrlichen Nachstellung" im Strafgesetzbuch gab, hat die Justiz in Mecklenburg-Vorpommern Handlungsbedarf erkannt und seit 2005 Sonderdezernate bei den Staatsanwaltschaften eingerichtet. Im Jahr 2009 ermittelten die Staatsanwaltschaften in 1.113 Fällen. Die Praxis hat aber gezeigt, dass die Verfolgung von Stalking-Fällen an die Ermittler bei den Staatsanwaltschaften und der Polizei sowie die Opferberatungsstellen erhebliche Anforderungen stellt. Um hier gemeinsam an einem Strang zu ziehen hat der Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung die Einrichtung einer Arbeitsgemeinschaft Stalking eingesetzt mit dem Ziel, ein Netzwerk aller professionell Beteiligten im Bereich Stalking zu knüpfen.
In einer Startauflage von 20.000 Exemplaren hat der Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung ein Informationsblatt für Betroffene einschließlich Verhaltenstipps und Informationen über rechtliche Schutzmöglichkeiten herausgegeben.
Als Ergänzung zu dem Informationsblatt für Betroffene hat die Arbeitsgruppe Stalking des Landesrats für Kriminalitätsvorbeugung eine Broschüre für alle professionell mit dem Thema Stalking befassten herausgegeben. Neben umfangreichen Informationen zu den Hintergründen und Erscheinungsformen des Phänomens Stalking enthält die Broschüre "Stalking" Hinweise zu den Auswirkungen auf die Opfer sowie zu konkreten Handlungsmöglichkeiten von Polizei, Justiz und Hilfseinrichtungen. Ergänzt wird die Broschüre in den Anlagen durch Auszüge aus wichtigen Gesetzestexten, Checklisten und Formularen für die praktische Arbeit.
Die Broschüre "Stalking" kann kostenlos bei den Staatsanwaltschaften und Polizeidienststellen, den Opferhilfevereinen, den Opferberatungseinrichtungen, den Kommunalen Präventionsräten sowie beim Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung (Telefon: 0385-588 2487) bestellt werden.