Mit dem Modellprojekt "Psychosoziale Prozessbegleitung" setzt sich das Justizministerium dafür ein, dass kindlichen, jugendlichen und heranwachsenden Opfern von Gewalttaten fachliche Unterstützung vor, während und nach einer Gerichtsverhandlung kostenfrei gewährt wird. Die Ausübung sexueller und körperlicher Gewalt gegen Mädchen und Jungen gehört zu den schlimmsten Straftaten.
Nicht nur die Kinder und Jugendlichen selbst, sondern auch ihre Familienmitglieder und ihnen nahestehende Personen geraten in schwere seelische und soziale Konflikte und Unsicherheiten. Vor allem dann, wenn die Gewalt innerhalb der Familie oder des vertrauten Umfeldes stattgefunden hat. Das soziale Gefüge gerät ins Wanken.
Die Betroffenen, die Kinder selbst oder ihre Angehörigen sind nicht sicher, ob sie eine Anzeige bei der Polizei erstatten wollen. Mit der Anzeigeerstattung sind meist unangenehme Gefühle verbunden, aber auch der Wunsch nach Gerechtigkeit.
Viele Kinder und Jugendliche wissen nicht, was auf sie zukommt oder haben falsche Vorstellungen von einem Gerichtsverfahren. Diese Unsicherheit macht Angst – und kann die Aussagefähigkeit beeinträchtigen. Die betroffenen Kinder und Jugendlichen sind oft die einzigen Zeuginnen und Zeugen. Daher ist der Ausgang des Verfahrens in hohem Ausmaß von ihrer Aussage abhängig. Dieser Druck soll den Kinder und Jugendlichen genommen werden. Im Rahmen des Projektes soll den Betroffenen geholfen werden, sich im Gerichtsverfahren zurecht zu finden.
Das Modellprojekt der Justiz wird ausschließlich von Prozessbegleiterinnen durchgeführt, die durch das Institut für Opferschutz im Strafverfahren e.V. "RECHT WÜRDE HELFEN" unter Schirmherrschaft der Bundesjustizministerin ausgebildet wurden:
Nadine Schoman
Perleberger Straße 22
19063 Schwerin
| Telefon: | 0385-39 68 373 |
| E-Mail: | DKSB.KVSchwerin@t-online.de |
"Hilfe für Opfer von Straftaten" e.V.
Beate Müller
Tilly-Schanzen-Straße 15
17033 Neubrandenburg
| Telefon: | 0395-35 112 18 |
| E-Mail: | info.nb@opferhilfe-mv.de |
Das hohe Anforderungsprofil, die Standards und der Qualitätsanspruch dieses Instituts an die Aus- und Fortbildung der Prozessbegleiterinnen hat überzeugt. Opfer und die sie unterstützenden Angehörigen sollen ermutigt werden, von dem kostenlosen Angebot der Psychosozialen Prozessbegleitung Gebrauch zu machen – für die Kinder und Jugendlichen und auch für sie selber.