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Informationen zum Opferschutz

Die Aufgabe des Strafrechts ist primär die Aufklärung und Ahndung von Straftaten. Diese Zielsetzung führte in der Vergangenheit zu einer starken Täterorientierung im System der Strafrechtspflege. Neben der Überführung, Bestrafung und Resozialisierung (Hinweis auf Thema Strafvollzug und Soziale Dienste) des Straftäters wurde das Opfer nahezu ausschließlich in seiner Rolle als Beweismittel wahrgenommen. Seine psychische und physische Hilfebedürftigkeit wurde zu wenig beachtet. Eine Verbesserung des Opferschutzes und der Opferhilfe war dringend erforderlich, zum Beispiel durch verstärkte Nutzung des Täter-Opfer-Ausgleichs, verbesserte Beratung und Entschädigung.

Der Gesetzgeber hat in den vergangenen 20 Jahren einiges für die Stärkung der Opferrechte im Strafverfahren getan:

  • Opferentschädigungsgesetz (1985)
  • das 1. Gesetz zur Verbesserung der Stellung des Verletzten im Strafverfahren (1986)
  • das Verbrechensbekämpfungsgesetz (1994)
  • das 2. Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (1993)
  • das Gesetz zum Schutz von Zeugen im Strafverfahren und zur Verbesserung des Opferschutzes (Zeugenschutzgesetz) (1998)
  • das Gesetz zur strafrechtlichen Verankerung des Täter-Opfer-Ausgleichs (1999)
  • die Opferrechtsreformgesetze (2004 und 2009)
  • Änderung des Bundeszentralregistergesetzes ("Erweitertes Führungszeugnis") (2010)

Kontakt

Hausanschrift

Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung 3 - Verfassung, Recht, Kirchenangelegenheiten, Normprüfung und Stiftungswesen
Referat 320
Puschkinstraße 19-21
19055 Schwerin

Referatsleiter
Jörg Reismann

Telefon: 0385-588 3320
Fax: 0385-588 3453
E-Mail: joerg.reismann@jm.mv-regierung.de

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