Die Anerkennung ausländischer juristischer Abschlüsse sowie die Gleichwertigkeitsprüfung für EU-/EWR-Bewerber mit ausländischen juristischen Studienabschlüssen zur Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst der Rechtsreferendare erfolgt durch das Landesjustizprüfungsamt.