Sprache, Accesskey 1, Direkt zum Inhalt, Accesskey 2, Direkt zur Hauptnavigation, Accesskey 3

Regierungsportal Mecklenburg-Vorpommern

Weitere Landesportale:

Landesportal | Dienstleistungsportal


Anerkennung ausländischer juristischer Studienabschlüsse

Die Anerkennung ausländischer juristischer Abschlüsse sowie die Gleichwertigkeitsprüfung für EU-/EWR-Bewerber mit ausländischen juristischen Studienabschlüssen zur Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst der Rechtsreferendare erfolgt durch das Landesjustizprüfungsamt.

Dokumente und Publikationen

Sonstige Dokumente

Zusatzinformationen


Mecklenburg-Vorpommern / MV tut gut