Die Erste juristische Staatsprüfung sowie die staatliche Pflichtfachprüfung und die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung beschließen das rechtswissenschaftliche Studium an den juristischen Fakultäten der Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern.
Rostock, Greifswald
Die Prüfung wird zweimal jährlich abgehalten.
Die Antragsfristen sind Ausschlussfristen, zu denen die Nachweise sämtlicher
Zulassungsvoraussetzungen erbracht sein müssen.