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Konzept zur Zukunft des Strafvollzuges und der Sozialen Dienste in Mecklenburg-Vorpommern

Die Vergangenheit hat gezeigt, dass verurteilte Gefangene während und nach ihrer Haftzeit intensiver betreut, überwacht und kontrolliert werden müssen. Ziel des neuen Justizvollzugskonzeptes ist daher die weitere Verbesserung der Sicherheit und des Schutzes der Bevölkerung vor Wiederholungstätern.

Die Verhinderung von Wiederholungstaten wird in dem Konzept durch zahlreiche verschiedene Maßnahmen angestrebt.

Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick:

  • Die Bewährungshilfe wird personell verstärkt. Die bestehende Personalausstattung erlaubt nur eine durchschnittliche Kontaktfrequenz von sechs Wochen. Durch mehr Stellen soll die Kontrolldichte gefährlicher Straftäter auf zwei Wochen erhöht werden. Ein häufigerer Kontakt zwischen Bewährungshilfe und entlassenen Gefangenen verringert das Risiko, dass diese rückfällig werden und erneut Straftaten begehen.
  • Mecklenburg-Vorpommern hat als erstes Flächenland die sozialen Dienste von den Gerichten getrennt und eine zentrale Aufbauorganisation geschaffen. Hierdurch wird die Einführung eines einheitlichen Informations-, Kontroll- und Unterstützungssystems zwischen Justizvollzug und Bewährungshilfe erleichtert.
  • Die Bewährungshilfe wird im ganzen Land in das Aufnahme- und Entlassungsverfahren der Vollzugsanstalten einbezogen. Dies sorgt für einen frühzeitigen Informationsaustausch und verbessert die Wiedereingliederungschancen der entlassenen Gefangenen.
  • Die unter Bewährungs- oder Führungsaufsicht stehenden Personen werden in Fallgruppen (z.B. nach Risikofaktoren) eingeteilt. Hierdurch wird eine intensivere Betreuung und engmaschigere Kontrolle der gefährlichen Straftäter ermöglicht.
  • Die Arbeit mit Sexualstraftätern wird weiter intensiviert. 14 Bewährungshelfer haben kürzlich eine zweijährige Fortbildung zur Betreuung von Sexualstraftätern absolviert. Die Zusatzqualifikation versetzt die Bewährungshelfer in die Lage, besser als bisher mit den speziellen Herausforderungen, die die Arbeit mit Sexualstraftätern mit sich bringt, umzugehen.
  • Die Diagnostik und Behandlung gefährlicher Straftäter ist konsequent zu trennen. Vor einer Vollzugslockerung oder Entlassung wird unabhängig von den Behandlungsmaßnahmen in den einzelnen Anstalten durch Psychologen untersucht, ob sich bei den Gefangenen Veränderungen ergeben haben, die eine Vollzugslockerung oder Entlassung rechtfertigen. Hierdurch wird die Objektivität bei der Beurteilung der Straftäter erhöht und Interessenkonflikte zwischen Therapeuten und Diagnostikern vermieden. Therapie, Diagnose/Prognose und Entscheidung liegen in unterschiedlichen Händen. Das Ergebnis sind fachlich besser abgesicherte Entscheidungen.
  • Das Zusammenwirken mit externen Bildungsträgern wird verstärkt, um zu gewährleisten, dass Qualifizierungsmaßnahmen für die Wiedereingliederung der Inhaftierten tatsächlich auf die Teilnehmer zugeschnitten sind. Zudem wird künftig nur noch mit Bildungsträgern zusammengearbeitet, die auch für die Vermittlung in den Arbeitsmarkt verantwortlich sind.
  • In der Jugendanstalt Neustrelitz wird eine sozialtherapeutische Abteilung für Jugendliche aufgebaut, um das individuelle Rückfallrisiko auch bei besonders gefährlichen jugendlichen Straftätern erheblich zu senken.
  • Die Neuorganisation des Justizvollzuges und die Entwicklung spezialisierter Justizvollzugsanstalten mit möglichst wirtschaftlichen Größen bildet daher einen weiteren Schwerpunkt des Konzepts. Denn angesichts der demographischen Entwicklung ist von einer sinkenden Bevölkerungszahl in Mecklenburg-Vorpommern und damit einhergehend von einem Rückgang der Gefangenenzahlen auszugehen.

Weitere Informationen:

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Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung 2 - Abteilung Justizvollzug, Soziale Dienste und Gnadenwesen
Referat 200
Puschkinstraße 19-21
19055 Schwerin

Referatsleiter
Rupert Koch

Telefon: 0385-588 3210
Fax: 0385-588 3452
E-Mail: rupert.koch@jm.mv-regierung.de

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