Die Zahl der Menschen, die wegen körperlicher oder geistiger Gebrechen einer rechtlichen Betreuung (§§ 1896 ff. BGB) bedürfen, nimmt wegen des steigenden Lebensalters der Bevölkerung zu. Gleichzeitig steigt der Beratungs- und Informationsbedarf zur Vorsorgevollmacht, die je nach Einzelfall die Bestellung eines rechtlichen Betreuers durch das Amtsgericht als Betreuungsgericht entbehrlich macht. Das Justizministerium hat im März 2010 eine Neuauflage der Broschüre "Das Betreuungsrecht" aufgelegt. Die Broschüre gibt Informationen über verschiedene Aspekte des Betreuungsrechts und beinhaltet ausführliche Hinweise zur Vorsorgevollmacht. Neben dem Muster einer Vorsorgevollmacht sind weitere Muster und Formulare enthalten.
Zum Thema Vorsorgevollmacht informieren aber auch die örtlichen Betreuungsbehörden und Betreuungsvereine. Die Broschüre enthält daher Anschriften von Behörden sowie Betreuungsvereinen in Mecklenburg-Vorpommern. Die Broschüre, ein Flyer sowie weitere Informationen über die Tätigkeit als ehrenamtlicher Betreuer sind unter Publikationen verfügbar.
Das Forschungsprojekt "BEOPS" hat in den Jahren 2008-2009 die strukturellen Abläufe bei einer kommunalen Betreuungsbehörde am Beispiel der Landeshauptstadt Schwerin untersucht. Der wissenschaftliche Bericht über das Projekt "Betreuungsoptimierung durch soziale Leistungen" (Mai 2010) zeigt die Bedeutung und die Wirksamkeit sozialer Arbeit der kommunalen Betreuungsbehörden, aber auch den hohen Stellenwert von Vorsorgevollmachten auf. Der Bericht ist unter Publikationen eingestellt.