Themen
Justizministerkonferenzen
Die Justizministerinnen und -minister der Bundesländer treffen sich regelmäßig, um Themen des Rechtswesens zu diskutieren sowie Entscheidungen abzustimmen. Die Beschlüsse der Justizministerkonferenz haben keine Gesetzeskraft, aber sie geben Impulse für die Entwicklung der Rechtspolitik.
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SED-Opferrente
Opfer politischer Verfolgung in der ehemaligen DDR, die mindestens sechs Monate im Gefängnis sitzen mussten, können als Entschädigung eine Rente beantragen. Die Rente beträgt zur Zeit 250 Euro. Die Einkommensgrenze liegt derzeit bei 1.092 Euro für Alleinstehende und 1.456 Euro für Verheiratete. Anträge können Betroffene an das Justizministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern richten.
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Informationen zum Opferschutz
Das Strafrecht konzentriert sich vor allem auf die Aufklärung und Ahndung von Straftaten. In den letzten Jahren verstärkten mehrere Gesetze den Schutz und die Hilfe für Opfer von Straftaten. So verankerte der Gesetzgeber den Täter-Opfer-Ausgleich im Strafrecht und verbesserte die Situation besonders schutzwürdiger Zeugen. Verschiedene Beratungsstellen geben den Opfern Beistand, begleiten sie zur Polizei und zum Gericht oder helfen ihnen das Erlebte zu verarbeiten.
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Gemeinsamer Staatsschutzsenat der norddeutschen Länder
Im Februar 2012 haben Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg und Schleswig-Holstein den Staatsvertrag über die Zuständigkeit des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Staatsschutzsachen in Hamburg unterzeichnet.
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Gemeinsames Mahngericht
Das Gemeinsame Mahngericht der Länder Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern existiert seit November 2005. Seitdem ist für Mahnverfahren in beiden Ländern das Amtsgericht Hamburg zuständig. Dort werden gerichtliche Mahnverfahren automatisiert bearbeitet. Für Ansprüche aus Arbeitsverhältnissen sind weiterhin die Arbeitsgerichte zuständig. Auch für Verfahren mit ausländischen Beteiligten gelten besondere Regeln.
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Juristische Prüfungen und Rechtspflegerprüfung
Das Landesjustizprüfungsamt beim Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern führt die Erste juristische Staatsprüfung, die staatliche Pflichtfachprüfung, die Zweite juristische Staatsprüfung und die Rechtspflegerprüfung durch. Ferner erfolgt hier die Anerkennung ausländischer juristischer Abschlüsse.
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Schlichtung und Mediation
Viele Konflikte lassen sich beilegen, bevor Gerichte die Streitfälle entscheiden müssen. Durch die Schiedsämter der Gemeinden sowie die Schlichtungseinrichtungen verschiedener Berufsgruppen kann der Streit für die Parteien oft befriedigender gelöst werden als von einem Gericht. Eine weitere Möglichkeit einen Streitfall ohne Urteil beizulegen, stellt in Mecklenburg-Vorpommern die "Gerichtliche Mediation" dar. Bei diesem Pilotprojekt unterstützen speziell ausgebildete Richter die Parteien dabei, eine einvernehmliche Lösung zu finden.
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Anwaltliche Beratungsstellen
Die Justiz Mecklenburg-Vorpommern bietet seit Juni 2008 in Zusammenarbeit mit den örtlichen Anwaltvereinen eine kostenlose Beratungshilfe an. Mittlerweile gibt es solche Anwaltlichen Beratungsstellen an den Amtsgerichten in Anklam, Bergen, Demmin, Greifswald, Pasewalk, Ribnitz-Damgarten, Schwerin, Ueckermünde, Wolgast sowie im Rathaus Malchin.
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Konzept zur Zukunft des Strafvollzuges und der Sozialen Dienste in Mecklenburg-Vorpommern
Das neue Justizvollzugskonzept strebt eine Verbesserung der Sicherheit und des Schutzes der Bevölkerung vor Wiederholungstätern an. Um dieses Ziel zu erreichen, wird eine Reihe von Maßnahmen umgesetzt. So wird die Bewährungshilfe personell verstärkt und in das Aufnahme- und Entlassungsverfahren der Vollzugsanstalten einbezogen. Weiterhin soll die Arbeit mit gefährlichen Straftätern intensiviert werden. Strafgefangene sollen verstärkt aus- und weitergebildet werden, um ihre Wiedereingliederung zu erleichtern. Für Jugendliche wird in der Jugendanstalt Neustrelitz eine sozialtherapeutische Abteilung aufgebaut, um ihr Rückfallrisiko zu senken.
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Jugendstrafvollzugsgesetz
Das Jugendstrafvollzugsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist am 1. Januar 2008 in Kraft getreten. Es orientiert sich an den Erfordernissen eines modernen und konsequent am Erziehungsgedanken ausgerichteten Jugendstrafvollzugs. Gleichzeitig erfüllt das Gesetz die Vorgaben, die das Bundesverfassungsgericht an den Gesetzgeber gestellt hat.
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Untersuchungshaftvollzugsgesetz
Mit der Förderalismusreform 2006 ist in die Gesetzgebung zum Straf- und Untersuchungshaftvollzug Bewegung gekommen. Mit dem Entwurf eines Gesetzes über den Vollzug der Untersuchungshaft in Mecklenburg-Vorpommern, der im September in den Landtag eingeführt wurde, wird nach dem Jugendstrafvollzugsgesetz der zweite wichtige Schritt zur umfassenden gesetzlichen Regelung des Strafvollzugs gemacht. Das Gesetz ist zum 1. Januar 2010 in Kraft getreten.
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Vorsorgevollmacht und rechtliche Betreuung
Die Zahl der Menschen, die wegen körperlicher oder geistiger Gebrechen einer rechtlichen Betreuung (§§ 1896 ff. BGB) bedürfen, nimmt wegen des steigenden Lebensalters der Bevölkerung zu. Gleichzeitig steigt der Beratungs- und Informationsbedarf zur Vorsorgevollmacht, die je nach Einzelfall die Bestellung eines rechtlichen Betreuers durch das Amtsgericht als Betreuungsgericht entbehrlich macht. Das Justizministerium hat im März 2010 eine Neuauflage der Broschüre "Das Betreuungsrecht" aufgelegt.
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Europa
Der europäische Rat hat am 11./12. Dezember 2009 das Stockholmer Programm (Ratsdokument 17024/09) gebilligt, in dem die vorrangigen Maßnahmen für die Weiterentwicklung des europäischen Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts enthalten sind. Mit der am 20. April 2010 beschlossenen Mitteilung "Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts für die Bürger Europas – Aktionsplan zur Umsetzung des Stockholmer Programms" (KOM(2010)171 endg.) hat die Kommission einen Zeitplan für konkrete Umsetzungsvorhaben vorgelegt.
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