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Kostenfreie anwaltliche Beratungsstellen für mittellose Bürger in Anklam, Demmin, Wolgast, Ueckermünde, Pasewalk, Schwerin, Malchin, Bergen auf Rügen, Ribnitz-Damgarten und Greifswald

Ministerin Kuder: Sicherstellen, dass auch sozial schwache Bürgerinnen und Bürger schnell und unkompliziert kompetente Rechtshilfe erhalten

Foto: Deutscher Anwaltverein
Foto: Deutscher Anwaltverein

Das Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern und der Mecklenburgische-Vorpommersche Anwaltverein haben vereinbart, für mittellose Rechtsuchende kostenfreie anwaltliche Beratungsstellen an den Amtsgerichten in Anklam, Demmin, Wolgast, Ueckermünde, Pasewalk, Schwerin, Bergen auf Rügen, Ribnitz-Damgarten und im Rathaus Malchin einzurichten. Diese Beratungsstellen sind als zusätzliches Angebot neben der klassischen Beratungshilfe anzusehen. Rechtsuchende können sich in den Beratungsstellen jeden Dienstag in der Zeit von 16.00 bis 17.00 Uhr ohne Termin und Beratungshilfeschein rechtlich beraten lassen. Im Juli 2011 wird eine weitere Beratungsstelle in Greifswald eröffnet.

Die anwaltliche Beratungshilfe umfasst die Bereiche des Zivil-, Arbeits-, Verwaltungs-, Sozial- und Strafrechts. Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung haben u. a. Anspruchsberechtigte nach dem SGB II ("Hartz IV") sowie kinderreiche Familien mit eher unterdurchschnittlichem Familieneinkommen. Das Beratungsangebot richtet sich an diejenigen Rechtssuchenden, die nach dem Beratungshilfegesetz Anspruch habe.

Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU): "In vielen Fällen des täglichen Lebens benötigt man die Hilfe einer rechtskundigen Person. Die Praxis zeigt jedoch, dass gerade Personen mit geringem Einkommen Schwellenängste haben, einen Anwalt aufzusuchen. Diese Ängste sollen mit den kostenlosen Beratungsstellen genommen werden. Es muss sichergestellt sein, dass auch sozial schwache Bürgerinnen und Bürger schnell und unkompliziert kompetente Rechtshilfe erhalten."

In den anwaltlichen Beratungsstellen obliegt die Prüfung der Bedürftigkeit dem beratenden Rechtsanwalt. Nach wie vor kann Beratungshilfe auch bei einem Anwalt in dessen Geschäftsräumen erteilt werden. In diesem Fall ist von dem Bürger eine Beratungsgebühr von 10 Euro zu entrichten. Darüber hinaus ist ein Berechtigungsschein für Beratungshilfe notwendig, der beim Amtsgericht beantragt werden kann. Möglich ist aber auch, dass der Rechtsanwalt selbst die Voraussetzungen der Beratungshilfe prüft und später gegenüber der Staatskasse abrechnet.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem anliegenden Flyer.

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