Nr. 41/08 - 28.05.2008 - JM - Justizministerium
Der Rechtsausschuss des Bundesrates berät heute in Berlin über ein Gesetz zur Stärkung der Täterverantwortung. Das Gesetz sieht vor, den Opferschutzes weiter zu stärken. Straftäter sollen zukünftig durch den Richter angewiesen werden können, an speziellen Täterprogramm für mindestens 6 Monate bis zu einem Jahr teilzunehmen.
„Durch die verpflichtende Teilnahme an einem Täterprogramm wird der Beschuldigte gezwungen, sich über einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten aktiv mit seiner Tat auseinanderzusetzen und die Verantwortung dafür zu übernehmen. Gerade im Bereich der häuslichen Gewalt ist eine enge Täterarbeit nötig, um Gewalt präventiv zu bekämpfen und potentielle Opfer nachhaltig zu schützen. Das Gesetz ist daher ein weiterer Meilenstein beim präventiven Opferschutz“, so Kuder heute in Schwerin.
Der Gesetzentwurf zur Stärkung der Täterverantwortung wurde heute von Rheinland-Pfalz in den Rechtsausschuss des Bundesrates eingebracht. Er knüpft an den Aktionsplan der Bundesregierung zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen vom 28.09.2007 an und schafft die gesetzlichen Voraussetzungen zur praktischen Umsetzung des Planes.
Der Gesetzentwurf sieht vor, qualifizierte Täterprogramme als zusätzliche justizielle Sanktion gegen den Täter gesetzlich zu verankern.