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Pressemeldung

Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU): "Die Einführung des Elektronischen Grundbuchs ist ein Meilenstein zu mehr Bürger- und Wirtschaftsfreundlichkeit der Justiz in Mecklenburg-Vorpommern!"

Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU) hält Festrede anlässlich der Amtseinführung des Direktors des Amtsgerichts Wismar Martin Meermann am 15. Juli 2009

Nr. 82/09 - 15.07.2009 - JM - Justizministerium

Das Amtsgericht Wismar war Pilotgericht bei der elektronischen Umstellung des Grundbuches im Land und ist heute zugleich auch Spitzenreiter. Das Elektronische Grundbuch startete im Dezember 2003 am Amtsgericht Wismar mit der Umschreibung des Wismarer Markplatzes. Von den insgesamt 27.000 Grundbüchern waren zum 31.05.2009 ca. 20.300 in das Elektronische Grundbuch umgeschrieben. Das entspricht ca. 75% und ist mit Abstand die höchste Erfassungsquote landesweit.

Justizministerin Kuder: "Durch die Einführung des elektronischen Grundbuchs werden die internen Abläufe in den Gerichten verbessert und vor allem auch beschleunigt."

Warum?! Was hat das mit dem elektronischen Grundbuch eigentlich auf sich: Müssen sich bisher die Mitarbeiter im Grundbuchamt beispielsweise Veränderungen eines Rechts an einem Grundstück mühselig aus zahlreichen Eintragungen auf Vor- und Rückseite des Grundbuchblatts zusammentragen, kann die Software dies an einer Stelle darstellen. Ebenso kann die Software gleichförmige Eintragungen allein erledigen.

"Für den Bürger ist dieser schnelle und reibungslose Grundstücksverkehr ein wichtiger Faktor," so die Ministerin weiter, "der das Vertrauen in die Leistungsfähigkeit der Justiz stärkt und Bürgernähe erlebbar macht. Mindestens ebenso bedeutsam kann die Einführung des Elektronischen Grundbuchs aber auch für die Wirtschaft werden, denn Daten können mit Hilfe des elektronischen Grundbuchs so aufbereitet und strukturiert werden, dass Banken, Notare oder Behörden sie direkt in ihre eigenen Datenverarbeitungssysteme und Geschäftsabläufe integrieren können."

Hierfür einige Beispiele: Der Notar möchte die Grundbuchdaten gleich an passender Stelle in seine Urkunde aufnehmen. Die Bank möchte bei Kreditvergabe die relevanten Daten ohne erneute Erfassung in die Grundschuldbestellungsurkunde aufnehmen.

"Der Direktor am Amtsgerichts, Martin Meermann, trifft beim Amtsgericht Wismar auf sehr engagierte Mitarbeiter, die unter anderem diese hervorragende Entwicklung und Umsetzung des elektronischen Grundbuchs vorangebracht haben. Herr Meermann hat aber auch selber viele Projekte in der Justiz tatkräftig unterstützt: Mit großem Engagement hat er sich für die Weiterentwicklung der Mediation in der ordentlichen Gerichtsbarkeit und auch Ausdehnung auf die Fachgerichtsbarkeit eingesetzt," so die Ministerin weiter. "Damit sind wichtige Voraussetzungen für  eine Änderung der Streitkultur hier im Land geschaffen worden."

Justizministerin Uta-Maria Kuder: "Die Umsetzung der Idee der kostenlosen anwaltlichen Beratungsstellen an den Gerichten in Demmin, Wolgast, Anklam, Ueckermünde und Pasewalk ist  Herrn Meermann bestens gelungen. Der Bedarf einer derartigen Rechtsberatung im Land ist groß. Sie ist aus dem System der Rechtspflege nicht mehr wegzudenken. Umso mehr freue ich mich, dass die Eröffnung weiterer Beratungsstellen in Schwerin, Güstrow, Stralsund und Greifswald unmittelbar bevorsteht."

"Das Amtsgericht Wismar ist bei Herrn Meermann in guten Händen. Mit ihm am Ruder kommt das Amtsgericht Wismar ebenso erfolgreich und effektiv voran, wie Herr Meermann es in diversen Wettkämpfen in diesem Jahr schon auf dem Wasser gezeigt hat. Ich wünsche Herrn Meermann alles Gute und eine glückliche Hand für seine neue Tätigkeit," schließt Justizministerin Kuder.

Information:

Der Direktor des Amtsgerichts Wismar, Martin Meermann, wurde im November 1958 in Gevelsberg geboren. Er ist verheiratet und Vater eines Kindes. Seine Justizlaufbahn begann er 1988 nach dem zweiten juristischen Staatsexamen in Düsseldorf zunächst als Rechtsanwalt. Im April 1989 wurde er zum Regierungsrat in der Finanzverwaltung von Nordrhein-Westfalen ernannt. Im Dezember 1991 folgte seine Abordnung an das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern. 1992 wurde Herr Meermann in den Geschäftsbereich des hiesigen Justizministeriums abgeordnet und in das Richterverhältnis kraft Auftrags berufen. Im Juni 1993 erfolgte seine Versetzung nach Mecklenburg-Vorpommern bei gleichzeitiger Ernennung zum Richter auf Lebenszeit. In der Folgezeit war Direktor am Amtsgericht Meermann in verschiedenen Bereichen der Justiz des Landes tätig, so im Wege der Abordnung von November 1996 bis August 1997 beim Justizministerium und im Jahr 2005 als Präsidialrichter beim Landgericht Schwerin. Nach seiner Beförderung zum weiteren aufsichtsführenden Richter beim Amtsgericht Schwerin wurde ihm bereits im August 2007 das Amt des ständigen Vertreters des Direktors des Amtsgerichts Schwerin übertragen. Von November 2007 bis Mai 2009 war Herr Meermann erneut im Justizministerium tätig als Referatsleiter, dort u.a. mit den Bereichen Aus- und Fortbildung, Mediation, Berufsrecht und Angelegenheiten der ehrenamtlichen Richter betraut.

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