Nr. 99/09 - 10.08.2009 - JM - Justizministerium
In der Zeit zwischen Freitag, dem 6. März 2009 und Montag, dem 9. März 2009 ist bei der Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH ein USB-Stick in Verlust geraten. Der USB-Stick enthielt Kopien der Datenbanken der Grundbuchämter Demmin und Ribnitz-Damgarten und war zur Übergabe an den Software-Hersteller zwecks Durchführung von Wartungsarbeiten bestimmt. Trotz intensiver Sofortmaßnahmen des Dienstleisters und eines sofort eingeleiteten staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens konnte der Hergang des Verlustes nicht aufgeklärt werden.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Mecklenburg-Vorpommern wurde durch das Justizministerium unverzüglich von dem Verlust in Kenntnis gesetzt. Gemeinsam wurde das Verfahren geprüft und umgehend Maßnahmen veranlasst, um zukünftig ähnliche Vorfälle zu verhindern. Eine durch das Justizministerium veranlasste Untersuchung hat jetzt ergeben, dass das Sichtbarmachen der kopierten Grundbuchdaten entgegen ursprünglicher Annahme nicht völlig ausgeschlossen werden kann. Obwohl es unwahrscheinlich ist, dass ein Unberechtigter mit Erfolg versucht, den in den Grundbüchern eingetragenen Text (Flurstücks- und Lagebezeichnungen, Name, Geburtsdaten und Belastungen) sichtbar zu machen, halten das Justizministerium und der Landesbeauftragte eine Information der betroffenen Grundstückseigentümer und Berechtigten für erforderlich. Diese erfolgt durch eine Mitteilung im Amtlichen Anzeiger für Mecklenburg-Vorpommern sowie durch Aushang an den jeweiligen Gerichten am 10. August 2009.
Eine Beeinflussung oder Manipulation der Grundbuchdaten durch einen Unberechtigten ist mit Sicherheit ausgeschlossen. Durch die auf den USB-Stick kopierten Daten wird kein Zugriff auf den Originalbestand der Grundbuchdaten ermöglicht. Damit ist der durch das Grundbuch gewährleistete gute Glauben nicht erschüttert.