Der Notaranwärterdienst dient der Ausbildung und der Vorbereitung auf den Beruf des Notars (Nur-Notariat) in
Mecklenburg-Vorpommern. Er soll die theoretischen und praktischen Fähigkeiten und Kenntnisse vermitteln, die für die
Ausübung des Notaramtes erforderlich sind. Der Notar ist als unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes auf dem
Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege tätig. Er ist zuständig, Beurkundungen jeder Art vorzunehmen und zwar insbesondere
in den Gebieten des Grundstücks-, Erb-, Familien- und Gesellschaftsrechts. Die Notare werden zur hauptberuflichen
Amtsausübung auf Lebenszeit bestellt, und zwar nur in einer Zahl, die den Erfordernissen einer geordneten Rechtspflege
entspricht.
Rechtsgrundlagen für den Notaranwärterdienst sind § 7 Bundesnotarordnung und die Verordnung über die Ausbildung von
Notarassessoren (NotAO-MV, GVOBl. M-V 1998 S. 917). Der Notarassessor steht in einem öffentlich-rechtlichen
Dienstverhältnis zum Land Mecklenburg-Vorpommern und untersteht denselben Aufsichtsbehörden wie die Notare. Die
praktische Durchführung der Ausbildung wird von der Notarkammer organisiert.
Während des Anwärterdienstes wird der Notarassessor von der Notarkammer an einen Ausbildungsnotar abgeordnet, in
dessen Notariat er mitarbeitet und von dem er ausgebildet wird. Während der Dauer des Anwärterdienstes soll der
Notarassessor bei mindestens zwei verschiedenen Notaren ausgebildet werden. Daneben nimmt er an jährlich ca. 10
überwiegend zweitägigen Fortbildungsveranstaltungen der Notarkammer teil. Im fortgeschrittenen Ausbildungsstadium soll
er darüber hinaus Notarvertretungen oder ggf. Verwaltungen freigewordener Notarstellen übernehmen.
Die Regeldauer des Anwärterdienstes beträgt nach § 7 Bundesnotarordnung drei Jahre. Nach dieser Zeit kann sich der
Notarassessor auf freigewordene Notarstellen in Mecklenburg-Vorpommern bewerben, die vom Justizministerium
ausgeschrieben werden. Der Notarassessor bleibt auch grundsätzlich nach Ablauf der dreijährigen Regelzeit solange im
Dienst, bis er die nächste freigewordene Notarstelle antreten kann. Demzufolge kann sich der Anwärterdienst
entsprechend verlängern, in seltenen Fällen aber verkürzen. Es werden aber jedoch nur so viele Notarassessoren ernannt,
wie voraussichtlich nach Ablauf des dreijährigen Anwärterdienstes zu Notaren bestellt werden können.
Der Notarassessor wird von der Ländernotarkasse, Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Leipzig, besoldet und
erhält Bezüge, die denen eines Richters in der Besoldungsgruppe R 1 (100%) entsprechen. Er ist von allen Zweigen der
gesetzlichen Sozialversicherung befreit und erwirbt gegenüber der Ländernotarkasse Ansprüche auf Alters- und
Berufsunfähigkeitsversorgung sowie Beihilfe in Krankheitsfällen entsprechend bundesrechtlicher Vorschriften.
Der Notaranwärterdienst erfordert die Bereitschaft, im ganzen Bundesland Mecklenburg-Vorpommern eingesetzt zu
werden. Dabei kann die Zuweisung zu den Ausbildungsnotaren auch während der Dauer des Anwärterdienstes Umzüge
erforderlich machen, deren Kosten allerdings von der Ländernotarkasse übernommen werden. Notarvertretungen müssen
häufig kurzfristig und im ganzen Bundesland wahrgenommen werden, so dass eine gewisse Flexibilität unabdingbar ist.
Mecklenburg-Vorpommern ist ein ländlich geprägtes Bundesland. Aus diesem Grund ist damit zu rechnen, dass der
Einsatz sowohl bei der Ausbildung als auch ggf. der spätere Antritt einer Notarstelle auch in einem ländlichen Gebiet
erfolgen kann. Zumindest eine Ausbildungsstelle soll jedoch in einem städtischen Notariat abgeleistet werden.
Der Anwärterdienst der Notarkammer Mecklenburg-Vorpommern dient der Ausbildung eigenen Nachwuchses und ist deshalb auf das Ziel gerichtet, zum Notar in Mecklenburg-Vorpommern bestellt zu werden. Ein Wechsel in ein anderes Bundesland ist nicht vorgesehen. Nach der Bestellung zum Notar besteht eine Verweildauer von fünf Jahren, nach deren Ablauf man sich um eine andere Notarstelle in Mecklenburg-Vorpommern bewerben kann. Insofern besteht die Möglichkeit, innerhalb des Landes Mecklenburg-Vorpommern die Notarstelle zu wechseln und z.B. von einer kleineren in eine größere Stadt "vorzurücken".
Die Ernennung zum Notarassessor erfolgt durch das Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern. Anstatt durch Ausschreibung werden die Bewerber grundsätzlich anhand einer Bewerberliste ermittelt, die die Notarkammer Mecklenburg-Vorpommern führt. Die Eintragung in die Liste ist jederzeit möglich. Die Bewerber sollen nicht älter als 35 Jahre alt sein, über die Befähigung zum Richteramt verfügen (für Absolventen von Hochschulen der DDR gelten Sonderregeln) und überdurchschnittliche Leistungen in den juristischen Staatsprüfungen erbracht haben. Für weitere Nachfragen und für die Anforderung von Bewerbungsunterlagen steht die Notarkammer zur Verfügung, bei der auch ein Merkblatt angefordert werden kann:
Notarkammer Mecklenburg-Vorpommern
Alexandrinenstraße 26
19055 Schwerin
Tel.:0385-5812575
Fax: 0385-5812574