Für Realschulabsolventen wird die Ausbildung zum/zur Justizfachangestellten angeboten. Die Ausbildung erfolgt allerdings nicht regelmäßig, sondern wird lediglich bei Bedarf oder im Rahmen einer Ausbildungsplatzinitiative durchgeführt; ein regelmäßiger (z.B. jährlicher) Einstellungsrhythmus besteht nicht.
Die Ausbildung dauert drei Jahre und gliedert sich in theoretische Ausbildungsabschnitte an der Berufsschule in Güstrow (Bockhorst) und praktische Ausbildungsabschnitte an den Gerichten und Staatsanwaltschaften des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
Die Ausbildung richtet sich nach der Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Justizfachangestellten vom 26. Januar 1998 (BGBl.1998 Teil I Nr.6 S.195 ff) sowie der Prüfungsordnung für die Durchführung der Zwischen- und Abschlussprüfung im anerkannten Ausbildungsberuf Justizfachangestellter/Justizfachangestellte vom 21. Februar 2000 (Amtsblatt M-V 2000 S. 588).
Die Ausbildung beginnt in der Regel am 1. Oktober des Einstellungsjahres.
Bewerbungen können unter Beifügung der üblichen Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Lichtbild, aktuelles Zeugnis) gerichtet werden an:
Der Präsident des Oberlandesgerichts Rostock
Wallstraße 3
18055 Rostock
Bitte keine dreiteiligen Bewerbungsmappen oder Folien verwenden.
Auskünfte für diesen Ausbildungsgang erteilt Frau Ewald, Oberlandesgericht Rostock, Telefon: 0381-331155.