Die Ausbildung zum Rechtspfleger erfolgt durch ein Studium an der Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege in Güstrow. Zwischen den einzelnen Studienabschnitten sind praktische Ausbildungsabschnitte bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu absolvieren. Die Ausbildung dauert drei Jahre. Voraussetzung für das Studium ist mindestens die Fachhochschulreife.
Die Ausbildung richtet sich nach der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung der Rechtspfleger des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 17. Juni 1994 (GVOBl M-V S. 786) geändert durch die Erste Verordnung zur Änderung der Rechtspflegerausbildungs- und Prüfungsverordnung vom 6. Januar 1999 (GVOBl. M-V S. 166).
Die Ausbildung erfolgt im Zwei-Jahres-Rhythmus.
Zum 01.08.2012 stellt der Präsident des Oberlandesgerichts 21 Rechtspflegeranwärter für das Land Mecklenburg-Vorpommern ein. Die praktische Ausbildung wird an den Gerichtsstandorten Rostock, Schwerin, Stralsund oder Neubrandenburg erfolgen.
Vollständige Bewerbungsunterlagen sind bis zum 15.02.2012 an den Präsidenten des Oberlandesgericht, Wallstraße 3, 18055 Rostock zu richten.
Für weitere Rückfragen steht Frau Querfurth unter der Telefonnnummer 0381-331 156 zur Verfügung.