Für den richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Dienst werden bei Bedarf Proberichterinnen und -richter eingestellt.
Schriftliche Bewerbungen sind zu richten an:
Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern
Puschkinstr. 19-21
19055 Schwerin.
Sie sollten enthalten:
Bei Einstellungsbedarf haben Bewerberinnen und Bewerber Aussicht auf Einladung zu einem Vorstellungsgespräch, wenn sie die Zweite Juristische Staatsprüfung mindestens mit der Note "vollbefriedigend" abgeschlossen haben. Bewerberinnen und Bewerber, die die Zweite juristische Staatsprüfung mit der Note "befriedigend" absolviert haben, können mit einer herausragenden Ersten juristischen Staatsprüfung / Ersten juristischen Prüfung ausnahmsweise in Betracht kommen. Voraussetzung für die Einstellung ist unter anderem die Bereitschaft,in allen Landesteilen und in allen Gerichtsbarkeiten sowie den Staatsanwaltschaften eingesetzt zu werden.