Die Allgemeine Abteilung nimmt vornehmlich die klassischen Verwaltungsaufgaben wahr. Sie ist insbesondere zuständig für Personal und Haushalt, Planungs- und Organisationsaufgaben, Rechtsangelegenheiten sowie die Aufgaben im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik. Darüber hinaus werden in der Abteilung Aufgaben des fachübergreifenden Umweltrechts warhrgenommen.
Als interner Dienstleister und durch die Bereitstellung der erforderlichen Infrastruktur unterstützt die Allgemeine Abteilung die Fachabteilungen des Hauses bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Der Leiter der Allgemeinen Abteilung übt die Dienstaufsicht über den gesamten nachgeordneten Bereich des Ministeriums aus.