Um kommenden Generationen eine intakte Umwelt zu erhalten, müssen wir schon heute nachhaltig leben und wirtschaften. Deshalb arbeitet die Abteilung mit vielen Partnern auf dem Gebiet der Umweltbildung und Agenda 21 zusammen. Das geschieht auf unterschiedlichen Ebenen - bis hin zur internationalen Zusammenarbeit.
Die Forstwirtschaft ist der Nachhaltigkeit traditionell in besonderem Maße verpflichtet. Die Abteilung trägt durch ihre Arbeit dazu bei, dass der Wald als unverzichtbare natürliche Lebensgrundlage mit einem artenreichen gesunden Wildbestand erhalten und vermehrt wird. Dabei ist sie für sämtliche Belange von Wald und Wild sowie für alle Eigentumsarten zuständig. Sie beaufsichtigt die unteren Forstbehörden (Landesforstanstalt, Nationalparkämter) und hat die Rechtsaufsicht über die wirtschaftliche Tätigkeit der Landesforstanstalt. Neben grundsätzlichen Angelegenheiten des Waldbaus und Waldschutzes sowie der Vermarktung von Holz ist sie zuständig für die Förderung des Privat- und Körperschaftswaldes sowie der Landschaftspflege.
Laut Bundesnaturschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern sind aus der Verantwortung für künftige Generationen Natur und Landschaft als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen und auf Grund ihres eigenen Wertes zu schützen. Dadurch soll die Regeneration und Nutzung der Naturgüter nachhaltig gesichert werden sowie die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft. Das gilt sowohl für den besiedelten als auch für den unbesiedelten Raum. Dabei ist das Zusammenwirken der verschiedenen Umweltfaktoren zu berücksichtigen und ihre Bedeutung für einen intakten Naturhaushalt, Boden und Wasser, Luft und Klima, Pflanzen- und Tierwelt einschließlich ihrer Lebensräume.
Die Abteilung trägt dafür Sorge, dass die für Mecklenburg-Vorpommern typische Vielfalt an Arten und Lebensräumen langfristig erhalten wird. Dabei werden ökologische, ökonomische und soziale Gesichtspunkten unter weitgehender Mitwirkung der Öffentlichkeit gleichrangig berücksichtigt.
Um die landesweiten Ziele des Naturschutzes umzusetzen, entwickelt, koordiniert, begleitet, steuert und überwacht die Abteilung daher eine Reihe unterschiedlicher Instrumente, zu denen beispielsweise Schutzgebietsausweisungen nach europäischem und nach nationalem Recht gehören, Fachplanungen, der Einsatz verschiedener Förderinstrumente, aber auch der Abschluss freiwilliger Vereinbarungen zum Schutz der Natur und Landschaft. Darüber hinaus wird in der Abteilung die Gesetzgebung vorbereitet und begleitet.