Eine zentrale Aufgabe der Abteilung ist es, die Entwicklung der ländlichen Räume durch umfangreiche Fördermaßnahmen zu forcieren. Dabei geht es vor allem darum, den Arbeitsmarkt zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. So sollen die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits- und Erholungsraum erhalten und noch attraktiver gestaltet werden.
Die Aufgabenfelder sind äußerst vielfältig. Sie umfassen zum Beispiel die Förderung von Agrarinvestitionen, die Bodenpolitik einschließlich des Managements landeseigener landwirtschaftlicher Flächen, Ausgleichs- und Direktzahlungen an Landwirte, die Förderung von Agrarumweltmaßnahmen wie dem ökologischen Landbau, die Flurneuordnung, die Dorferneuerung, den ländlichen Wegebau und das EU-Programm LEADER. Darüber hinaus unterstützt die Abteilung den Dorfwettbewerb, den Landurlaub, die Landfrauen und die Landjugend.
Außerdem begleitet die Abteilung fachlich die landwirtschaftliche Produktion und die Ernährungswirtschaft. Sie widmet sich den Rechtsgrundlagen, u. a. der guten fachlichen Praxis in der Landwirtschaft. Sie erkennt öffentlich bestellte und vereidigte landwirtschaftliche Sachverständige an.
Die Abteilung trägt dazu bei, dass die Landwirtschaft als bedeutender innovativer Wirtschaftszweig des Bundeslandes weiterentwickelt wird: durch Agrarforschung, -bildung und -beratung sowie die Förderung der integrierten Obst- und Gemüseproduktion, die Unterstützung des ökologischen Landbaus und die Bearbeitung des Themas nachwachsende Rohstoffe. Sie fördert eine effektive Marktstruktur und den Absatz. Angelegenheiten der Erzeugergemeinschaften und -zusammenschlüsse sowie Qualitätssicherungs- und Managementsysteme werden hier ebenfalls bearbeitet. Die Produktion gesunder Nahrungsmittel sowie die Ernährungssicherstellung, aber auch die Bereitstellung von Rohstoffen sind oberstes Ziel.