Aufgabe der Abteilung ist es zu einem hohen Standard an Lebens- und Futtermittelsicherheit beizutragen, zu gesunden und leistungsfähigen Tierbeständen sowie dafür, dass die Anforderungen an den Tierschutz eingehalten werden. Hierfür wird eine wirkungsvolle Überwachung und Untersuchung organisiert. Auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes nimmt die Abteilung innerhalb der Landesregierung koordinierende und moderierende Aufgaben zwischen Wirtschaftsverbänden und Verbraucherorganisationen sowie dem einzelnen Verbraucher wahr.
Die Abteilung wirkt auf einheitliche und zweckmäßige Rechtsnormen in ihrem Aufgabenbereich hin. Im Verbraucherschutz initiiert und unterstützt sie Projekte und Veranstaltungen zur Verbraucherinformation und -aufklärung. Die Überwachungs- und Untersuchungstätigkeit erfolgt effektiv und transparent – dies hat hohe Priorität. Vielfältige Untersuchungs-, Sanierungs- und Bekämpfungsprogramme tragen dazu bei, dass die Tiere möglichst gesund bleiben. Ein Krisen- und Notfallmanagement sorgt in besonderen Fällen, wie z. B. bei einem Tierseuchenausbruch, für ein gezieltes Vorgehen.
Eine weitere Aufgabe der Abteilung ist die Förderung der Fischwirtschaft und Aquakultur.