Im Verbraucherschutz laufen eine Vielzahl von Regelungen unterschiedlicher Fachgebiete und verschiedener Zuständigkeiten zusammen. Daneben gibt es spezielle Gesetze, die allgemeine Rechte von Verbrauchern beinhalten. Nach dem Verbraucherinformationsgesetz vom 5. November 2007 hat jeder Bürger Anspruch auf freien Zugang zu allen Daten im Bereich des Lebensmittel- und Futtermittelrechts, sofern nicht ausnahmsweise Gründe des Datenschutzes entgegenstehen oder es sich um vorrangige Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse handelt.
Rechtsvorschriften im Bereich der Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung gewährleisten, dass sich Lebensmittel, Futtermittel und Kosmetikartikel in einem einwandfreien Zustand befinden. Dieses Fachgebiet beinhaltet auch Normen für den Einsatz und die Verwendung von neuartigen Lebensmittelzusatzstoffen.
Die wichtigste Rechtsgrundlage ist das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch. Darüber hinaus kommen hauptsächlich nachstehende EU-Rechtsvorschriften zur Anwendung:
Das Veterinärwesen umfasst die Bereiche Tierschutz, Tierarzneimittel, Tierkörperbeseitigung sowie tierseuchenrechtliche Angelegenheiten.
Die Kontrolle und Überwachung des internationalen Handels mit Tieren, Lebensmitteln und Futtermitteln orientiert sich hauptsächlich an EU-Rechtsvorschriften. Dabei wird zwischen
unterschieden. Im Bundesrecht sind hier insbesondere die Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung und die Lebensmitteleinfuhr-Verordnung von Bedeutung.
Für die anderen Bereiche gelten im Wesentlichen die im Tierschutzgesetz, im Arzneimittelgesetz, im Tierische-Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz und im Tierseuchengesetz getroffenen bundesrechtlichen Regelungen. Zur Ausgestaltung der Bestimmungen zu Tierseuchen im Land Mecklenburg-Vorpommern ist das Ausführungsgesetz zum Tierseuchengesetz maßgebend.
Das Aufgabenfeld der Grünen Gentechnik wird maßgeblich durch das Gentechnikgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Dezember 1993 sowie das EG-Gentechnik-Durchführungsgesetz bestimmt.
Als Rahmen und Regelwerk für die Fischerei in Mecklenburg-Vorpommern ist das Landesfischereigesetz maßgeblich, das sowohl die gewerbliche als auch private Fischerei regelt. Des Weiteren bestehen in Mecklenburg-Vorpommern, resultierend aus der Besonderheit eine Meeresküste zu haben, für die Fischerei in Küsten- und Binnengewässer gesonderte Verordnungen. Im Landesfischereigesetz und der Küstenfischereiverordnung sowie der Binnenfischereiverordnung sind alle wichtigen Fangbeschränkungen, Mindestmaße, Schonzeiten und Schutzgebiete zu finden.
Grundsätzlich besteht beim Fischfang in Mecklenburg-Vorpommern die Fischereischeinpflicht. Die Fischereischeine in Mecklenburg-Vorpommern werden auf Lebenszeit (nach bestandener Prüfung) oder für touristisch interessierte Angler als befristeter Fischereischein unter Berücksichtigung der näheren Regelungen der Fischereischeinverordnung und der Fischereischeinprüfungsverordnung erteilt.
Für die Fischereiwirtschaft, zu denen alle Bereiche gehören, die mit Fischfang, Fischzucht, Fischverarbeitung zu tun haben, sind bundesrechtliche Regelungen zur Produktion und Vermarktung zu beachten, die sich u.a. aus der Seefischereiverordnung, dem Handelsklassengesetz und der Fischhygieneverordnung ergeben. Darüber hinaus sind Bestimmungen aus anderen Rechtsbereichen, wie z.B. aus dem Tierschutz, der Tierkörperbeseitigung oder dem Naturschutz zu berücksichtigen. Weiterhin findet in der Hochsee- und Küstenfischerei das Schiffssicherheitsgesetz Anwendung.