Das nationale Wasserrecht wird wie andere Bereiche des Umweltrechts in großem Maße durch die Umsetzung von internationalen Abkommen sowie von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften bestimmt.
Die Umsetzung der Europäische Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines einheitlichen Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik), die den rechtlichen Rahmen für die Wasserpolitik innerhalb der Europäischen Union vereinheitlicht und bezweckt, die Wasserpolitik stärker auf eine nachhaltige und umweltverträgliche Wassernutzung auszurichten, ist und wird in den kommenden Jahren dabei von hoher Priorität sein. Ihre Vorgaben sind unter anderem im Wasserhaushaltsgesetz sowie im Wassergesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern umzusetzen.
Durch die Umsetzung der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (Richtlinie 2007/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken vom 23. Oktober 2007) wird ein Rahmen für die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken geschaffen. Ziel ist die Verringerung hochwasserbedingter Nachteile für Mensch, Umwelt, Kulturerbe und Wirtschaft.
Mit dem neuen Wasserhaushaltsgesetz vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das die bisherigen Rahmenregelungen durch Vollregelungen ablöst, sind erstmals auf Bundesebene einheitliche Vorgaben zur Bewirtschaftung der Oberflächengewässer, des Küstenmeeres und des Grundwassers in Kraft getreten. Es schafft auch die Voraussetzungen für eine bundesweit einheitliche Umsetzung des EG-Wasserrechts. Die Länder können vom Bundesrecht abweichende Regelungen erlassen, wenn es sich nicht um stoff- oder anlagenbezogene Regelungen handelt. Mit dem Gesetz zur Bereinigung des Landeswasserrechts vom 23. Februar 2010 (GVOBl. M-V S. 101), das am 1. März 2010 in Kraft getreten ist, wurde vordringlich das noch fortgeltende Landesrecht klargestellt.
Weitere thematische Schwerpunkte sind das Ausführungsgesetz zum Abwasserabgabengesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 19. Dezember 2005, das die Anreiz- und Ausgleichsfunktion der Abwasserabgabe als ergänzendes Instrument zum traditionellen wasserrechtlichen Instrumentarium ausgestaltet sowie das Gesetz über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden vom 4. August 1992.
Die wichtigsten rechtlichen Regelungen zum Bodenschutz finden sich im Bundes-Bodenschutzgesetz sowie in der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung. Die Besonderheit des bodenbezogenen Rechts ist jedoch, dass es gerade für den Vorsorgebereich viele weitere Regelungen in unterschiedlichsten Gesetzen anderer Fachbereiche gibt (z. B. Wasser, Naturschutz, Landwirtschaft, Raumordnung, Bau).
Auf europäischer Ebene gibt es bislang noch keine spezifischen Rechtsvorschriften zum Bodenschutz.