Altlastenfreistellung bedeutet, dass sich Investoren und Eigentümer von Gewerbegrundstücken, die vor dem 1. Juli 1990 durch Schadstoffeinträge verunreinigt wurden, von finanziellen Risiken, die aus diesen Kontaminationen resultieren (z.B. erforderliche Standortsanierung) "freistellen" lassen können.