Als Altlasten werden Grundstücke bezeichnet, durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für die Allgemeinheit hervorgerufen werden. Hierbei können Altablagerungen (v.a. stillgelegte Abfalldeponien) und Altstandorte (v.a. stillgelegte Industrieanlagen, in denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist) unterschieden werden.
Infolge des Umgangs mit schadstoffhaltigen Materialien bzw. deren Ablagerung sind hier die Böden und manchmal auch
das Grundwasser erheblich verunreinigt.
Viele Altlasten müssen deshalb aufgrund der von ihnen ausgehenden, möglichen Gefahren für Mensch und Umwelt mit hohem
Kostenaufwand untersucht und saniert werden. Hierzu verpflichtet sind der Verursacher sowie dessen
Gesamtrechtsnachfolger, der Grundstückseigentümer und/oder –nutzer.