Unsere Böden mit ihren vielfältigen Funktionen sind kostbares, in ihrer Bedeutung oft unterschätztes Gut: Sie sind nicht vermehrbar, aber leicht zerstörbar. Eingetretene Schäden sind häufig nicht oder nur mit erheblichem Aufwand zu beheben. Oft müssen auf Standorten mit Bodenbelastungen bestimmte Nutzungen eingeschränkt werden (z.B. Nahrungs- und Futtermittelanbau, Wohnbebauung oder Trinkwasserförderung).
Ein konsequenter Bodenschutz umfasst sowohl die Gefahrenabwehr bei vorhandenen Bodenverunreinigungen und Altlasten als auch den vorsorgenden Bodenschutz zum Erhalt der Bodenfunktionen.
Anforderungen und Maßnahmen zum Bodenschutz sind im Bundes-Bodenschutzgesetz und der Bundes-Bodenschutzverordnung festgelegt.
Die Politik der Landesregierung M-V ist darauf gerichtet, bestehende schädliche Bodenveränderungen zielgerichtet zu sanieren. Gleichzeitig soll zukünftigen Beeinträchtigungen vorgebeugt werden. Dafür werden vom Ministerium die notwendigen Rechts- und Förderinstrumente geschaffen.