Gartenbauhelfer/in ist ein Beruf für behinderte Menschen. Tätigkeiten hängen unter anderem von der Art und dem Grad der Behinderung ab. Die Zugehörigkeit zu diesem Personenkreis ist jeweils durch den Ärztlichen Dienst der Bundesagentur für Arbeit unter Berücksichtigung ihrer Fachdienste und der Stellungnahme der zuletzt besuchten Schule unter Beteiligung von dafür geeigneten Fachleuten aus der Rehabilitation und gegebenenfalls unter Vorschaltung einer Maßnahme der Berufsfindung und Arbeitserprobung im Einzelfall festzustellen.
Es kann zwischen den Fachrichtungen Garten- und Landschaftsbau und Produktionsgartenbau gewählt werden. Zu den wesentlichen Aufgaben gehören die Bodenbearbeitung und Bodenpflege, Be- und Entwässerungsmaßnahmen, Vermehrung von Pflanzen, Pflegemaßnahmen sowie Pflanzenernährung und Pflanzenschutz. Auch das Bedienen von Maschinen und Geräten zählt zu den wichtigen Aufgaben.
Bei gutem bis sehr gutem Abschluss besteht die Möglichkeit, in einer sich anschließenden 2-jährigen Ausbildung den Abschluss zum / zur Gärtner/Gärtnerin zu erwerben.