Auszubildende dürfen nur in Betrieben ausgebildet werden, die von der zuständigen Behörde - Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz - als Ausbildungsbetriebe anerkannt sind. Adressen dieser Betriebe haben wir für Sie nach Landkreisen zusammengestellt.
Bei Fragen zu Ausbildungsbetrieben wenden Sie sich bitte an die zuständigen Ausbildungsberater/Ausbildungsberaterinnen.