Nach dem Abschluss eines anerkannten Agrarberufes gibt es mehrere Wege der Fortbildung in der Landwirtschaft:
Facharbeiter können für einen Teilbereich ihres Arbeitsplatzes einen zusätzlichen staatlichen Abschluss erwerben.
Beispiel:
– Geprüfter Fachagrarwirt – Kundenberater Gartenbau –
– Geprüfter Fachagrarwirt – erneuerbare Energien - Biomasse –
Weitere Auskünfte erteilt die Fachschule für Agrarwirtschaft:
Meister arbeiten als selbstständige Unternehmer oder sie leiten Teilbereiche größerer agrarwirtschaftlicher Unternehmen. Sie erwerben die Berechtigung zur Ausbildung von Lehrlingen.
Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung sind:
Anträge auf die Zulassung zur Meisterprüfung sind an der Fachschule für Agrarwirtschaft Güstrow-Bockhorst zu stellen.
Die Fachschulen vermitteln eine erweiterte berufliche Aufstiegsfortbildung.
Die Abschlüsse sind bundesweit staatlich anerkannt.
Auf der Grundlage der Fachschulverordnung für die Agrarwirtschaft erfolgt die Ausbildung.
Die Absolventen werden auf eine Tätigkeit als selbstständige Unternehmer oder als Führungskräfte in den Bereichen der Agrar- und Hauswirtschaft vorbereitet. An der Fachschule für Agrarwirtschaft des Landes Mecklenburg-Vorpommern können nachfolgende Abschlüsse erworben werden.
Die Absolventen der zweijährigen Fachschule können während der Fachschulausbildung die Fachhochschulreife erwerben. Nach dem einjährigen Fachschulbesuch kann die Meisterprüfung ohne besonderen Vorbereitungskurs abgelegt werden.