Gentechnik
Die Chancen und Risiken, die mit der Anwendung von Gen- bzw. Biotechniken verbunden sind oder sein können, sind für
viele Bürgerinnen und Bürger von Interesse.
Der Begriff Gentechnik bezeichnet alle Methoden und Verfahren der Biotechnologie, welche auf den Kenntnissen der
Molekularbiologie und Genetik aufbauen und gezielte Eingriffe in das Erbgut und/oder in die biochemischen
Steuerungsvorgänge von Lebewesen und Pflanzen ermöglichen und als deren Produkt gentechnisch veränderte Organismen
(GVO) entstehen.
Im Gegensatz zu konventionellen Möglichkeiten der Veränderung von DNA, wie z.B. Züchtung, ist mit Hilfe der Gentechnik
ein gezielter Eingriff in die Erbinformation eines Organismus möglich.
Den Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen regelt das Gentechnikgesetz.
Liegen (EU-weit geltende) Genehmigungen zum Inverkehrbringen vor, können die entsprechenden Sorten ohne weitere
Beschränkung unter Einhaltung der pflanzenartspezifischen Vorgaben (Anlage zur Gentechnik-
Pflanzenerzeugungsverordnung) angebaut werden. Seit dem Inkrafttreten des novellierten Gentechnikgesetzes im Februar
2005 werden die hierfür genutzten Flächen über ein Standortregister öffentlich bekannt gemacht.
Im Zusammenhang mit dem Gentechnikgesetz festgelegte behördlichen Aufgaben:
- Leben und Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen sowie die sonstige Umwelt in ihrem Wirkungsgefüge und
Sachgüter vor möglichen Gefahren durch gentechnische Verfahren und Produkte schützen und dem Entstehen solcher Gefahren
vorbeugen (§ 1 GenTG)
- Präventive amtliche Kontrolle vor der Inbetriebnahme gentechnischer Anlagen, der Aufnahme gentechnischer Arbeiten
im geschlossenen System, vor einer Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen und vor einem Inverkehrbringen
solcher Organismen, auch in Produkten
- Nachgehende Überwachung von Anlagen, gentechnischen Arbeiten sowie von Freisetzungsvorhaben, Überprüfung von
inverkehrgebrachten Produkten, die gentechnisch veränderte Organismen enthalten oder mittels solcher hergestellt
werden
Im Mecklenburg-Vorpommern sind die dem Land obliegenden Aufgaben im Zusammenhang mit dem Gentechnikgesetz auf
folgende Behörden verteilt:
- Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz
zuständig für Grundsatzfragen, Anbau und Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen
- Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsmittelsicherheit und Fischerei
zuständig für Kontrollen von Anbau und Freisetzung
-
Ministerium für Soziales und Gesundheit
zuständig für das Anmelde- und Genehmigungsverfahren für gentechnische Arbeiten in gentechnischen Anlagen
Kontakt
Hausanschrift
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung 5 - Verbraucherschutz, Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen, Fischerei
Dreescher Markt 2
19061 Schwerin
Abteilungsleiterin
Dr. Maria Dayen
Referatsleiter
Dr. Bernd Broschewitz