Die Förderung der Dorferneuerung dient der Erhaltung und Gestaltung der typischen Dorf- und Landschaftsstrukturen und ihrer Erneuerung beziehungsweise Fortentwicklung entsprechend den modernen Anforderungen an das Wohnen und Wirtschaften in den ländlichen Räumen. Gefördert werden Gemeinden, Gemeindeverbände, Wasser und Bodenverbände sowie Teilnehmergemeinschaften nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz und dem Flurbereinigungsgesetz, natürliche und juristische Personen sowie Personengemeinschaften des privaten Rechts. Voraussetzung hierfür ist, dass es sich um Maßnahmen in Gemeinden oder in Ortsteilen mit ländlicher Siedlungsstruktur, in Weilern, in landschaftsbestimmenden Gehöftgruppen oder in Einzelhöfen handelt. Gefördert werden die Dorfentwicklungsplanung und ausgewählte investive Maßnahmen zur Umsetzung von Dorfentwicklungskonzepten.